Organisatorisches
Wichtige Informationen und Formulare unser Haus betreffend:
Unsere Einrichtung verfügt über ein Kindergarten- & Krabbelstuben-ABC. Alle wichtigen Infos und organisatorischen Angelegenheiten befinden sich darin.
Jedes Jahr wird eine neue Einrichtungsordnung- und Tarifordnung erstellt. Diese beinhaltet wichtige Fakten, Regeln und Übereinkommen und muss von den Erziehungsberechtigten jährlich unterschrieben und zur Kenntnis genommen werden.
Unser Schließtage können ebenso einfach unserem Formular entnommen werden.
Ab dem vollendeten 5. Lebensjahr ist der Kindergartenbesuch in Oö. Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen verpflichtend. Ein kindergartenpflichtiges Kind muss den Kindergarten im Jahr vor dem Schuleintritt an fünf Werktagen insgesamt mindestens 20 Wochenstunden besuchen.
Falls das kindergartenpflichtige Kind dennoch den Kindergarte nicht besuchen kann (in Krankheitsfällen, Urlaub, Arzt- oder Therapiebesuche) muss eine schriftliche Entschuldigung in den Kindergarten gebracht werden.