Kinderbetreuungsgesetz
In den Gruppen sind maximal 10 Kinder, welche von einer Pädagogin und zwei pädagogischen Hilfskräften betreut werden.
Die maximale Aufenthaltsdauer soll pro Tag 6 Stunden nicht überschreiten.
Grundlage für unser Arbeiten in der Krabbelstube bilden der Bildungsrahmenplan und das OÖ Kinderbetreuungsgesetz. Dieses Gesetz ist mit 1.September 2007 in Kraft getreten. Darin wird die institutionelle Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die bisher im Rahmen des OÖ. Kindergarten- und Hortegesetzes und des Oö. Jugendwohlfahrtsgesetzes geregelt war, in einem Gesetz zusammengefasst.
Auszüge aus dem OÖ Kindergarten- und Hortgesetz:
Kinderbetreuungseinrichtungen haben die Aufgabe,
- jedes Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege sowie der Erkenntnisse der einschlägigen Wissenschaften zu fördern und
- die Selbstkompetenz der Kinder zu stärken und zur Entwicklung der Sozial- und Sachkompetenz beizutragen.