Kosten & Tarifordnung
Infos zu den Kosten
- Der Kostenbeitrag von den Eltern wird bis zum vollendeten 30. Lebensmonat eingehoben (Mindestbeitrag € 53,-).
- Bringt jemand seinen Einkommensnachweis nicht, wird automatisch der Höchstbetrag von 257 € monatlich verrechnet.
Tarifordnung – Kindergarten
Nach § 3 (3a) des OÖ Kinderbetreuungsgesetzes ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen für Kinder die ihren Hauptwohnsitz in OÖ haben, ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt grundsätzlich beitragsfrei.
Laut OÖ Elternbeitragsverordung werden Rechtsträger ermächtigt, folgende Kostenbeiträge einzuheben:
- Die Kosten für den Bustransport von monatlich 25€.
- Material-/Werkbeitrag 11€/Monat (11x jährlich). Für Veranstaltungen kann ein zusätzlicher Beitrag eingehoben werden.
- Die Kosten für das Mittagessen betragen 3,90€/Tag.
- Gesunde Jause 13€/Jahr