Tarifordnung 2024/25
Lt. § 27 des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes in der geltenden Fassung ist der Besuch der Krabbelsube und des Kindergartens bis 13.00 Uhr beitragsfrei. Für die Nachmittagsbetreuung wird ein sozial gestaffelten Kostenbeitrag von den Eltern eingehoben. Dieser bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat (mit entsprechendem Nachweis) und ist von der Dauer der wöchentlichen Anwesenheit des Kindes in der Kinderbetreuungseinrichtung abhängig.
Nachmittagstarif ab 13.00 Uhr:
- 4-5 Tage: € 50,- bis € 128,-
- 3 Tage: € 35,- bis € 90,-
- 2 Tage: € 25,- bis € 64,-
Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kindertageseinrichtung abgedeckt, bis auf:
- den Material-/Werkbeitrag von € 115,- jährlich (für Veranstaltungen kann ein zusätzlicher Beitrag eingehoben werden).
- die Kosten für das Mittagessen von € 5,80 täglich (die Anmeldung hierfür erfolgt bei der Bedarfserhebung vor Beginn des neuen Arbeitsjahres).
- die Bustransport-Kosten von ca. € 35,- monatlich (für Kinder, die den Bustransport in Anspruch nehmen. Zuständig für die Organisation und Abwicklung ist die Gemeinde Gutau).
Eine Rückerstattung dieser Beiträge (ausgenommen Kosten für das Mittagessen bei rechtzeitiger Abmeldung), wenn das Kind durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen die Kindertageseinrichtung nicht besuchen kann, ist nicht möglich.