Finanzen
Die Jungscharkassa korrekt zu führen ist eine Aufgabe, die nicht besonders aufregend, aber dafür umso wichtiger ist. Im Folgenden findest du ein paar allgemeine Rahmenbedingungen und ein paar Tipps, die dir bei der Führung eurer Kassa helfen sollen.
Verantwortlichkeit
In den Pfarren ist der Finanzausschuss des Pfarrgemeinderates die kirchliche Aufsichtsbehörde für alle wirtschaftlichen und finanziellen Vorgänge in den jeweiligen Bewegungen (Jugend, Jungschar, KMB,…). Er hat die Aufgabe, über die Richtigkeit der Abrechnungen zu wachen und diese zu bestätigen.
Finanzaktionen
Tote Hose in der JS-Kassa? Dann müsst ihr eben ein paar Finanzaktionen angehen, um wieder Geld für wichtige JS-Investitionen und laufende Ausgaben zu haben.
Du kannst natürlich bei Aktionen wie einem Kuchen- oder Punschverkauf nach einer Messe oder bei einem Pfarrcafé um freiwillige Spenden für die JS-Arbeit bitten. Auch ein FairTrade-Stand kommt sicher gut an und tut etwas Gutes für die Leute in Entwicklungsländern.
Ihr könnt natürlich auch bei eurer Pfarre oder Gemeinde um eine (Erhöhung eurer) finanzielle(n) Unterstützung bitten. Auch könnt ihr euch bei geeigneten Firmen um eine Sponsoring-Partnerschaft bemühen und um Sachspenden anfragen.
Verwendung des Geldes
Das heißt aber nicht, dass dem Finanzausschuss oder sonst jemanden das Recht zukommt, Einfluss darauf zu nehmen, wie diese Gelder verwendet werden.
Konkret bedeutet das, dass ihr selbst bestimmt, wofür ihr das (z.B. beim Pfarrcafé) von euch erwirtschaftete Geld ausgebt.
Überprüfung
Einmal im Jahr (bis Mitte Februar) sind die Unterlagen der Jungscharkassa, bestehend aus Kassabericht (oder Kassabuch), Rechnungen und Kontoauszügen, zwei (fachkundigen) RechnungsprüferInnen, die nicht der Leitung der Gliederung angehören, vorzulegen.
Diese prüfen den Kassabericht in formeller Hinsicht und bestätigen – wenn alles in Ordnung ist – dessen Richtigkeit auf einem vorgefertigten Nachweis über die Finanzgebarung.
Habt ihr keine RechnungsprüferInnen, dann sind eure Unterlagen dem Finanzausschuss zur Prüfung vorzulegen. Wenn euer Kassabericht stimmt, hat der Finanzausschuss dessen Richtigkeit in der Kirchenrechnung der Pfarre zu bestätigen.
Ansuchen um finanzielle Unterstützung bei Jungschar-Pfarrveranstaltungen
Entsteht bei Veranstaltungen für Gruppenleiter*innen oder Kinder einer Pfarre (ehemals Dekanat) in Oberösterreich ein Minus, so ist es möglich, um finanzielle Unterstützung bei der Diözese Linz anzusuchen.
Hier gibt es die Richtlinien sowie das Formular, um für finanziell Unterstützung anzusuchen:
Richtlinien für die Abrechnung diverser Jungschar-Pfarrveranstaltungen
Ansuchen um finanzielle Unterstützung
Jungscharkassa-Downloads
- Rahmenbedingungen und Aufgaben für die Rechnungsprüfer*innen
- Excel-Vorlage für euren Kassabericht
- Vorlage für den Nachweis über die Finanzgebarung
- Regelung betreffend die Prüfung der Finanzgebarung von KA-Gliederungen auf Pfarrebene
NEU: Für die neuen Pfarren (ehemals Dekanate) mit den zugeordneten Pfarrgemeinden gibt es eine neue Regelung für die Finanzverwaltung
Bei Unklarheiten
Bei weiteren Fragen, Unklarheiten oder Problemen kannst du dich gerne an das Jungscharbüro unter 0732/7610-3342 oder kjs@dioezese-linz.at wenden.