Wird es durch das neue Modell weniger Kirchenaustritte geben? |
In der Diözese Linz ist es uns ein sehr großes Anliegen, dass wir Kirche erfahrbar halten, sowohl in der Wiedererkennung traditioneller Erwartungen als auch durch eine zeitgemäße Verkündigung des Evangeliums, glaubhaftes diakonales Engagement, eine Liturgiefeier, die das Geheimnis Gottes erschließt und kirchliche Gemeinschaft hier und in der Welt erlebbar macht. Dies haben wir näher in unseren „Pastoralen Leitlinien“ festgeschrieben und wollen diese auch mit Leben füllen. Immer wieder ist es uns wichtig, dass Glaube und solidarisches Handeln sichtbar wird in Oberösterreich. Dazu haben wir auch ein Magazin („Grüß Gott!”) geschaffen, das auch weniger kirchennahen Mitmenschen zeigt, wo überall Kirche „drin” ist. Dies alles tun wir auch mit dem Ziel, die Kirchenbeziehung zu stärken. |
Zur Rolle der Frau: Warum keine Frauenpriesterweihe? |
Diese Anliegen war seit 2017 im Zukunftsweg da. Wir haben es auch aufgegriffen, dort, wo es für die Diözese Linz möglich war: Studientage der diözesanen Frauenkommission zur Amtsfrage, Behandlung in den diözesanen Räten, Beauftragung zur Taufspendung, Übertragung verantwortungsvoller Funktionen in der Diözese … Wir bleiben dran. |
Wie geht die Umsetzung vor sich? |
Die ersten 5 Dekanate wurden mit 1.1.2023 als Pfarren gegründet (Dek. Braunau, Eferding, Linz-Nord, Schärding, Weyer). Die weiteren folgen in 5 Etappen bis 2028. |
Wo kann man sich mit Fragen, Dank und Kritik hinwenden? |
Die Stabsstelle Territorialreform ist für Fragen etc. zuständig. Per E-Mail: pfarrstruktur@dioezese-linz.at |
Wann werden die Dekanatsgrenzen festgelegt? |
Die Veränderung der Dekanatsgrenzen wurde mit Oktober 2021 abgeschlossen. |
Was kann bereits jetzt getan werden? |
Es ist gut, wenn die „Pastoralen Leitlinien“ und die Grundzüge des Pfarrmodells im „Handbuch“ sowie dann in den Gesetzestexten studiert werden, wobei man vor allem den größeren pastoralen Handlungsraum mit allen kirchlichen Einrichtungen, Bewegungen, Initiativen, Herausforderungen etc. in den Blick nimmt. Die Veränderung soll die Dynamik eines „Neustarts“ entfalten, mit der Wahrnehmung der damit verbundenen Chancen, trotz bestehender und zu bewältigender Schwierigkeiten durch diese als solche schon „ungewöhnliche“ Situation. Eine Anleitung, wie nun die Umsetzung der Pfarrstruktur genau vor sich geht, gibt es auf der Homepage und bei der Stabsstelle. Es ist Zeit, sich mit dem Modell vertraut zu machen und über den eigenen Platz darin nachzudenken. |
Wie sieht der Fahrplan für die Umsetzung aus? |
Eine entsprechende Checkliste mit einem Zeitplan steht dem Kernteam zur Verfügung. Ein Grobüberblick findet sich auch auf der Homepage. https://www.dioezese-linz.at/dl/uomoJLJMLLkJqx4KJK/Ablaufschritte_pdf |
Was ist wann zu erledigen und wer soll es erledigen? |
Die Koordination der Aufgaben wird durch das Kernteam in den Zeitplan gebracht und die Aufgaben werden verteilt. |
Kann das neue Modell zu mehr Glaubenstiefe führen? |
Die Pflege der eigenen spirituellen Quellen, der persönliche Glaube ist ein Schwerpunkt im Zukunftsweg der Diözese Linz. Sowohl in den pastoralen Leitlinien als auch in der inhaltlichen Schwerpunktsetzung – Spiritualität, Solidarität und Qualität – bekennt sich die Diözese Linz dazu und möchte dies stärken. Die Strukturen dienen den Inhalten und sollen somit helfen, zu mehr Glaubenstiefe zu führen. |
Werden durch das neue Modell wieder mehr Leute in den Gottesdienst kommen? |
Durch die Pfarrstruktur werden die Seelsorgerinnen und Seelsorger ihre Fähigkeiten und Charismen im pastoralen Handlungsraum in abgestimmter Zusammenarbeit untereinander und mit engagierten Gläubigen bestmöglich einsetzen können. Dabei wird ein Schwerpunkt die Sicherung und Verbesserung einer qualitätsvollen, erreichbaren und differenzierten Seelsorge und Liturgie sein. Die gelebte und erlebbare Gemeinschaft am Ort in den Pfarrteilgemeinden und an den pastoralen Orten ist ein wichtiger Eckpfeiler im Modell. Dies trägt dazu bei, dass Menschen auch Freude am Gottesdienst und an der Beteiligung im liturgischen Tun finden. Die Vielfalt des gemeinsamen Feierns wird der Vielfalt unserer Kultur entsprechen und dadurch wieder mehr Menschen den Zugang zu Gottetsdiensten in unseren kirchlichen Gemeinschaften ermöglichen. |
Was passiert mit den Schwerpunkten Spiritualität, Solidarität und Qualität? |
In den künftigen Pfarren werden Pastoralkonzepte (Leitfaden - blaue Broschüre) erarbeitet. Alle Schwerpunktsetzungen sind nach diesen Schlagworten auszurichten. Die Pflichtthemen für die Konzepte, die in derblauen Broschüre enthalten sind, sind auf dem Hintergrund der inhaltlichen Ausrichtung (in der roten Broschüre zusammengefasst) zu bearbeiten. Unterstützung gibt es durch die Diözesanen Fachstellen. |
Die Inhalte sind zu wenig ausgearbeitet. Kommt da noch mehr? |
Im bisherigen Zukunftsweg haben wir von Beginn an an der inhaltlichen Ausrichtung der Diözese Linz gearbeitet: „Pastorale Leitlinien“ wurden formuliert, Arbeitsgruppen haben zu acht Themenfeldern Vorschläge erarbeitet, drei Schwerpunkte – Spiritualität, Solidarität und Qualität – wurden festgelegt. Die Belebung der Schwerpunkte ist ein kontinuierlicher Prozess in der persönlichen Auseinandersetzung mit der Bibel, in Gruppen, bei Gottesdiensten und durch die unterstützenden Stellen in den diözesanen Fachbereichen. |
Wo finde ich die Gesetzestexte? |
Auf die Anweisung von Diözesanbischof Manfred Scheuer wurden sie im Linzer Diözesanblatt rechtsgültig veröffentlicht. Ebenso sind die Gesetzestexte hinten im Handbuch zu finden, bezeichnet als Rechtstexte. rechtsgültig veröffentlicht. Eine 2. bearbeitete Auflage des Handbuchs ist ab Herbst 2024 verfügbar. |
Wurden die Gesetzestexte vom Vatikan freigegeben? Hat Rom der Reform zugestimmt? |
Vor Beginn der Umstellung wurde daran gearbeitet, dieses Modell im Rahmen des Kirchenrechtes zu formulieren und rechtlich zu präzisieren. Dies erfolgte auch in Rücksprache mit internationalen Experten und der Übermittlung der Grundlagen an die entsprechenden Stellen in Rom. Persönliche Einstprüche können nach der Veröffentlichung der Fusionsdekrete beim Bischof eingebracht werden. |
Wie stehen Handbuch und Gesetzestext zueinander? |
Das Handbuch stellt die pastoral erläuternde, soziologisch argumentierende und theologisch begründende Grundlage für die Gesetzestexte dar. Ein kirchenrechtlich präzisierender Gesetzestext ist sprachlich eine andere Gattung als ein Handbuch zu einem Strukturmodell. Da gibt es mitunter andere Bezeichnungen, damit es juristisch korrekt ist. Dem wird in der Neuauflage Rechnung getragen, indem die Rechtstexte durch die Erfahrungen der Praxis leicht adaptiert wurden und durch die entsprechenden Passagen aus dem Handbuch erläutert werden. |
Hat die vatikanische Instruktion „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“ das Modell oder die Gesetze verändert? |
Die Diözese Linz hat am Grundmodell und seiner Intention, wie es im Handbuch vom 25.1.2020 beschrieben ist, nichts geändert. Es wurden aber „Gesetzestexte“ gemäß den kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen formuliert, die nun fertiggestellt sind. Die genannte Instruktion der Kleruskongregation, die als solche nicht neues Recht in der Kirche schafft, sondern lediglich bestehende Gesetze konkretisiert, wurde bereits bei der Expertendiskussion immer mit berücksichtigt. Grundsätzlich wurde das vorliegende rechtlich beschriebene Modell von den internationalen Experten als „kirchenrechtskonform“ eingestuft und entspricht auch den Vorgaben der Instruktion. Die Einteilung der Diözese in Pfarren und deren Veränderung sowie die spezifische Ausgestaltung des diesbezüglich kirchenrechtlich vorgesehenen Leitungsmodells liegt allein beim Ortsbischof. |
Wo finde ich das Handbuch? |
Das Handbuch wird bei den Startveranstaltungen zur Verfügung gestellt, ist auf der Webseite verfügbar und kann über die Stabstelle bezogen werden. |
Für wen sind die verschiedenen Grundlagentexte und Arbeitsmaterialien gedacht? |
Fortschreibung der pastoralen Leitlinien - für alle Gläubigen Inhaltliche Ausrichtung - für alle Haupt- und Ehrenamtlichen Handbuch und Rechtstexte - für alle PGR und Hauptamtlichen Prozessübersicht - für alle Interessierten Pastoralkonzept - für Kerngruppe und erweiterter Dekanatsrat Spezielle Arbeitspapiere für die Kerngruppen, PGR-Leitungen und Seelsorgeteams stehen auf der Homepage oder werden von der Stabsstelle übermittelt. |
Wie sieht das jetzt mit der Pfarrleitung konkret aus? Wird es den Dreier-Vorstand geben und ist der Pfarrer der Letztverantwortliche? |
Die Diözese Linz hat das Grundmodell, das im Handbuch vom 25.1.2020 beschrieben ist, übernommen und unter Wahrung des rechtlichen Rahmens in Gesetzestexten verbindlich formuliert. Ein wesentlicher Grundpfeiler des Pfarrmodells ist die Leitung der Pfarre durch den Pfarrer in einem Pfarrvorstand, nämlich mit einem Pastoralvorstand und einem Verwaltungsvorstand. Der Pfarrer beteiligt diese an seiner Hirtensorge für die Pfarre. Sie arbeiten zusammen mit je eigener Verantwortung sowie festgelegten Aufgaben. Im Handbuch sind die Aufgaben und Entscheidungsvorgänge beschrieben, werden aber auch nach den jeweiligen Gegebenheiten noch genauer festgelegt. Es wird zum guten Gelingen vor allem darauf ankommen, dass das Gemeinsame bei Anerkennung aller sachlichen Differenzierung auch gut gelebt wird. Ein Leitungsstil in der Haltung von „servant leadership“ und Entscheidungen nach Konsentprinzip sollen dazu gefördert und von allen zunehmend eingeübt werden. |
Es wird statt 486 Pfarren also künftig nur noch 39 geben? Was verspricht man sich davon? |
Das Modell antwortet auf die pastoralen Notwendigkeiten der Kirche wie der gesellschaftlichen Veränderungen in der heutigen Zeit. Der größere pastorale Handlungsraum ermöglicht es, dass alle dort vorhandenen Seelsorgeorte gemeinsam genutzt werden und in der Seelsorge an einem Strang ziehen, um für die Menschen da zu sein. Eine konkrete lebendige Gemeinde am Ort ist dabei ebenso wichtig, weil sie Gemeinschaft und Kirche-Sein ermöglicht, aber dabei den Horizont über den eigenen Kirchturm weitet bzw. auch der bereits geübten überpfarrlichen Praxis besser gerecht wird. Unser Pfarrmodell vereint beide Ansprüche. |
Was passiert in den Umsetzungspfarren? |
Jede Pfarre hat ein Vorbereitungsjahr, um pastoral, juristisch und personell die notwendigen Abklärungen vorzunehmen; erst dann erfolgt die rechtliche Zusammenführung der Pfarrteilgemeinden, die Neugründung der Pfarre zusammen mit der Besetzung der vorgesehenen Ämter und die bischöfliche Beauftragung der beteiligten Personen. Im 2. Jahr beginnt die Arbeit in der neuen Struktur mit Begleitung. |
Wird es ein zentrales Pfarrbüro geben und was bleibt in der Pfarrgemeinde? |
Es wird ein Pfarrbüro geben, das verschiedene Aufgaben für die Pfarrgemeinden übernimmt. Gleichzeitig können auch Tätigkeiten vom Pfarrgemeindebüro aus für die Pfarre übernommen werden. Die Erreichbarkeit soll über Telefonweiterleitungen und Dienstpläne für das gesamte Pfarrgebiet sichergestellt werden. |
Wird es eine Hauptkirche geben? |
Die Kirchen in den Pfarrgemeinden bleiben als Gottesdienstorte erhalten und es soll für eine ausgeglichene Abwechslung von Wortgottesdiensten und Eucharistiefeiern gesorgt werden. Die sogenannte Pfarrkirche soll für bestimmte Anlässe Platz bieten für eine große Anzahl von Mitfeiernden. |
Wer ist an der Entwicklung des Pastoralkonzeptes beteiligt? Wird das für die Pfarre neu gemacht und auch für die Pfarrgemeinden? |
Die Entwicklung des Pastoralkonzepts geschieht anhand des Leitfadens ausgehend vom erweiterten Dekanatsrat (Pfarrlichen Pastoralrat) mit dem Blick auf Schwerpunktsetzungen und Kooperationen und wird auf Pfarrebene zusammengeführt und verschriftlicht. Es gilt daher für den gesamten pastoralen Handlungsraum und betrifft sowohl Pfarr- als auch Pfarrgemeindeebene. |
Wird in der ganzen Umstellung auch Raum für Neues und Innovation bleiben? |
Im 3. Jahr der Umsetzung wird es eine begleitete Klausur des pfarrlichen Pastoralrates (eventuell erweitert für die Seelsorgeteams der Pfarrgemeinden) geben, um gemeinsam zu entscheiden welche Synergien möglich sind, wo was weggelassen werden kann, um Freiraum für neue Initiativen zu schaffen. Durch die Verantwortung der Hauptamtlichen für den gemeinsamen pastoralen Handlungsraum soll ein Charismen orientierter Einsatz möglich sein und durch Schwerpunktsetzungen auch Freiräume für Neues und Innovation. |
Wo finde ich die Geschäftsordnungen und Statuten zum Pfarrgemeinderat, Pfarrlichen Pastoralrat und Pfarrlichen Wirtschaftsrat? |
https://www.dioezese-linz.at/institution/8801/pgr/waspgrtun/nachderumsetzung |
Was ist, wenn wir die Personen für das ehrenamtliche Seelsorgeteam nicht finden? |
Der Pfarrer ist mit dem Vorstand und den anderen hauptamtlichen für den pastoralen Handlungsraum zuständig. Für jede Pfarrgemeinde gibt es eine Bezugsperson und auf Pfarrebene Grundfunktionsbeauftragte. Diese suchen zusammen mit der Pfarrgemeinde einen geeigneten Weg für eine Lösung. |
Was ist, wenn einzelne Pfarrgemeinden nicht mitmachen wollen? |
Bischof Manfred Scheuer hat beschlossen, dass die Pfarrstruktur in der gesamten Diözese umgesetzt wird. |
Werden die derzeit bestehenden Pfarren aufgelöst? |
Es werden die bestehenden Pfarren juristisch zu einer neuen Pfarre vereinigt, aber es bleiben nicht nur die Rechtskörper „Pfarrkirche“ und „Pfarrpfründe“ vor Ort erhalten, sondern es gibt auch weiterhin eine bedeutungsvolle Berücksichtigung jeder Pfarrteilgemeinde innerhalb der Gesamtstruktur der Pfarre. Es kommt damit natürlich auch zu Veränderungen in der Rechtsstruktur. Klar ist aber ebenso, dass im Modell die gewachsenen Pfarrteilgemeinden einen ganz wichtigen Faktor als mögliche Orte der Beheimatung und des kirchlichen Lebens darstellen. Die eigene Geschichte soll erhalten bleiben, das lokale Engagement gefördert werden, aber zugleich auch eine größtmögliche Solidarität im Blick auf das kirchliche Umfeld sowie den pastoralen Handlungsraum von Pfarre und Diözese erreicht werden. Die Grundfrage ist: Wo und wie können wir möglichst gut Gemeinschaft und Glaube leben als Kirche in der Welt von heute? Das ist in der Pfarrteilgemeinde, aber auch an anderen Orten in der Pfarre möglich und soll stets mit in den Blick genommen werden. Wie eine Diözese strukturiert ist, welche Pfarrstruktur sie hat, wird nach kirchlichem Recht vom Ortsbischof festgelegt und kann diese auch verändern. Er hat dabei insbesondere den Priesterrat anzuhören und dadurch vor allem eine möglichst optimale Verwirklichung der umfassenden Hirtensorge des Pfarrers und seiner MitarbeiterInnen sicherzustellen und zu Gunsten des Wohles und Seelenheils der Gläubigen auf Dauer abzusichern. |
Was passiert mit den Mitarbeiter*innen des Pfarrcaritaskindergarten? Werden diese auch übernommen in die Pfarre NEU? |
Anstellungsträger bleibt die Rechtsperson Pfarrcaritas. Die Verwaltung wird in die Verantwortung des Verwaltungsvorstandes gehen und entweder durch Mandatsnehmer oder durch Verwaltungspersonal der Caritas sichergestellt. |
Was passiert, wenn die Einführungsmodule nicht gemacht werden? Sind ja viele Tag dafür notwendig.... |
Die Einführung wird im jeweiligen Dekanat/in der neuen Pfarre vor Ort abgehalten. 3 Module zur Teamfindung und 2 Fachschulungen sind vorgesehen. Die Ausbildung ist als Unterstützung und zur Ausübung der Tätigkeit notwendig und hilfreich und die Bereitschaft dazu Voraussetzung für die Beauftragung. |
Was sind die Aufgaben des Seelsorgeteams und wann muss dieses gebildet werden? |
Seelsorgeteams leiten den PGR und haben die Leitung der Pfarrgemeinde. Sie Koordinieren und überblicken die einzelnen Säulen. Mit Beginn des 2. Jahres müssen sie nominiert sein und beginnen begleitet ihre Aufgabe. |
Bleibt die Öffnungszeit des Büros in der Pfarrteilgemeinde erhalten? |
Die Öffnungszeiten der Pfarrgemeindebüros werden in Abstimmung mit dem Pfarrbüro festgelegt. Dabei kann es zu Kürzungen vor Ort kommen aber auch zu Erweiterungen. Die Öffnungszeiten sollen so koordiniert werden, dass über die Woche verteilt eine telefonische und physische Erreichbarkeit im pastoralen Handlungsraum vormittags und nachmittags sichergestellt werden kann. Werden Aufgaben für die Pfarre im Pfarrgemeindebüro erledigt, kann es zu erhöhter Anwesenheit führen. Werden Reduzierungen notwendig wird das über die ausgedehnte Erreichbarkeit im Pfarrbüro verbessert. Ziel der neuen Struktur ist es, in einem gemeinsamen Büro tägliche Öffnungszeiten und Erreichbarkeit sicherzustellen um schnell und regelmäßig auf die Anfragen und Bedürfnisse der Menschen reagieren zu können. In den Pfarrgemeindebüros soll die Nähe und Ortskenntnis genützt werden. Eine gute Vernetzung und Rufweiterleitungen sollen diese beiden Faktoren verbinden. |
Wird es weiterhin Matriken Bücher in den Pfarrgemeinden geben? |
Die bisherigen Matriken Bücher werden geschlossen und verbleiben in der Pfarrgemeinde. Künftige Matrikulierungsvorgänge werden auf der Pfarrebene dokumentiert, können aber auf Pfarrgemeindeebene eingegeben, durchgeführt und abgerufen werden. |
Bleiben die bisherigen Pfarrnummern erhalten? |
Das Nummerierungssystem mit der Kennzahl 4 für Oberösterreich bleibt erhalten. Die bisherigen Pfarrnummern bleiben für die Pfarrgemeinden erhalten. Die neu gegründeten Pfarren erhalten die Nummern 4501 bis 4539. |
Werden wir uns in Zukunft bei unseren Mitarbeiter:innen mit einem Essen bedanken können? Dürfen wir das selbst entscheiden? |
Es ist wie bisher ganz wichtig, eine Dankeskultur zu pflegen für den unermüdlichen Einsatz so vieler Menschen, die unser Pfarrgemeindeleben und die Glaubensweitergabe tragen. Die Form, wie man diesen Dank auch kreativ ausdrückt, kann ganz unterschiedlich sein und nach den Möglichkeiten, auch finanzieller Art, unterschiedlich aussehen. |
Werden Mitarbeiter*innen um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen? |
Wir brauchen auf diesem Weg alle Kompetenzen und personellen Ressourcen. Es wird Veränderungen in den Aufgaben und Zuständigkeiten geben, ebenso wie in manchen Bereichen Flexibilität bezüglich des Arbeitsortes. |
Was ist mit jenen Priestern, die sich gegen das Modell ausgesprochen haben? |
Es wurde wiederholt in verschiedenster Weise zum Ausdruck gebracht, dass man sich darum sorgt, dass dabei das sakramentale Amt wichtig ist und seine Stellung angemessen gewahrt bleibt. Die Bedeutung des priesterlichen (und auch diakonalen) Dienstes in der neuen Pfarre ist gewahrt worden; auch die Bedeutung der Eucharistie wird nicht in Frage gestellt, sondern ausdrücklich berücksichtigt. Die vielfältigen Formen priesterlicher Arbeit werden stärker möglich, wenn die Strukturen und Verwaltungsaufgaben nicht zu sehr belasten. Es werden dadurch Freiräume für das priesterliche Wirken geschaffen. Als Mitarbeiter des Bischofs in der gemeinsamen Sorge und Ausübung des Hirtenamtes sind sie Teil auch in der neuen Struktur. Sie sind aufgerufen ihre priesterliche Funktion in der neuen Struktur entsprechend den neuen Regelungen und Rahmenbedingungen auszuüben und sich einzubringen. Das wird sicherlich in weiteren Gesprächen gut zu vermitteln sein. |
In welcher Form sind die hauptamtlichen Pfarrgemeindeleitungspersonen in das ST eingebunden? |
Hauptamtliche Leitungspersonen in der Funktion eines Vikars oder als Pfarrgemeindeleiter*innen gibt es ab einer Katholikenanzahl von ca. 3000. Sie sind entweder als Repräsentanten einer Grundfunktion eingebunden oder tragen als amtliche Mitglieder des Pfarrgemeinderates Mitverantwortung in der Leitung der Pfarrgemeinde. |
Wer wird die Gespräche mit dem Personal in der Pfarre vor der Übernahme machen? |
Die Abteilung Pfarrverwaltung wird im Sommer gemeinsam mit dem/der jeweiligen Verwaltungsvorstand/Vorständin die Einzelgespräche mit dem pfarrgemeindlichen Personal führen. |
Wie werden die Aufgaben im Sekretariat verteilt? |
Die Friedhofsverwaltung verbleibt auf der Ebene der Pfarrgemeinde. |
Wer ist zukünftig für Personal und Personalführung zuständig? |
Der Pfarrer ist für die Priester und Diakone zuständig. Der pastorale Vorstand ist Dienstvorgesetzter für alle Hauptamtlichen in der Seelsorge. Der Verwaltungsvorstand für alle anderen Angestellten. |
Wird es auf der Ebene der Pfarrgemeinde in Zukunft Angestellte geben? |
Nein, Anstellungen werden auf der Ebene der Pfarre oder Diözese vorgenommen. |
Wer ist Dienstvorgesetzte*r für das Personal in den Pfarrgemeinden und ab wann? |
Für das Personal, das jetzt auf Pfarrgemeindeebene angestellt ist, wird der Verwaltungsvorstand/die - Vorständin ab der Gründung der Pfarre diese Funktion übernehmen. |
Gibt es ein Mitspracherecht bei der Ernennung der Pfarrleitung und anderen hauptamtlichen Personen? |
Die Entscheidung über Anstellungen obliegt den diözesanen Fachbereichen. Erfordernisse und Besonderheiten werden dazu im Vorfeld erhoben und einbezogen. Die genaue Aufgabenverteilung und konkrete Organisation geschieht dann im Team vor Ort in Absprache mit den diözesanen und pfarrlichen Verantwortlichen. |
Wird die Reform nur deshalb umgesetzt, weil das Geld weniger wird? |
Die personellen und finanziellen Ressourcen muss eine Organisation immer im Blick haben. Immerhin wollen wir mit hoher Qualität, Transparenz und Professionalität auftreten. Die Reform hat letztlich immer diese Fragen im Hintergrund: Wie geht Christsein heute? Und wie können wir unsere spirituellen Quellen stärken, Glauben leben, solidarisch handeln und dies alles mit Qualität unter den finanziellen Möglichkeiten tun? Ja, Geld und Personal wird weniger. Einsparungen werden duch den Prozess "Zukunft sichern" in den zentralen Stellen vorgenommen. Sparprozesse und wirtschaftliche Nutzung von Gebäuden sind aber auch in den Pfarrgemeinden notwendig. Es gibt derzeit schon eine Reihe von Pfarrgemeinden , die die Kirchenrechnung mit negativen Zahlen abschließen oder von Rücklagen leben. Auf Dauer kann die Diözese diese Fehlbeträge nicht ausgleichen. Die solidarische Zusammenschau in der neuen Pfarre soll helfen in allen Pfarrgemeinden die notwendige und finanzierbare Grundstruktur zu erhalten. |
Wird die Verwaltung nicht komplizierter? |
Die Verwaltung braucht Professionalität, die in Aus- und Weiterbildung nicht in jeder Pfarrgemeinde möglich ist. Technische Möglichkeiten sollen ausgeschöpft werden, um die notwendigen Aufgaben gut bewältigen zu können, Ansprechpersonen in den Pfarrgemeinden erreichbar sind und Zuständigkeiten klar geregelt werden. Dadurch erreichte Synergien sollen nach einer Einführungsphase deutliche Vereinfachungen ermöglichen. |
Was haben die jetzigen Pfarren dann noch zu entscheiden? Wird die Finanzhoheit bei den Pfarrgemeinden bleiben oder obliegt das dann der Pfarre? |
Das Pfarrmodell ist im Handbuch von 25.1.2020 in pastoraler Weise umschrieben. Darin ist u. a. auch beschrieben, wie jede Pfarrteilgemeinde auch weiterhin ihre eigene Vermögensverwaltung speziell für die lokalen Anliegen, Gegebenheiten und Initiativen hat (in der Regel über die juristische Person der „Pfarrkirche“), wobei aber natürlich der Pfarrer bzw. bestimmte Instanzen der Pfarre – vor allem bei der Verantwortung für das gemeinsame Vermögen der gesamten Pfarre oder bei pfarrlich übernommenen Aufgaben – einzubinden sind. |
Wie ist mit den Belegen in Zukunft umzugehen und wer macht die Buchungen? |
Es wird zuständige Sekretär*innen geben, die die Buchungen auf Pfarrebene für alle Pfarrgemeinden vornehmen und einzelnen Kostenstellen für die Pfarrteilgemeinden zu ordnen. Dazu wird es ein Buchungshandbuch geben, das den Ablauf und den Umgang mit den Belegen festlegt. Eine Vereinheitlichung der Bezeichnung von Konten und in der Buchung entsprechender Ausgaben soll eine Verbesserung von Auswertungen ermöglichen. Originalbelege bleiben in der Pfarrteilgemeinde. Digitale Übermittlung an das Pfarrbüro wird angestrebt. |
Brauchen wir in der Pfarrgemeinde in Zukunft Rechnungsprüfer*innen? |
Nein! Die Rechnungsprüfung wird auf Pfarrebene vorgenommen und die Rechnungsprüfer*innen werden von der Diözese benannt. (§ 10 Dekret über die Verwaltung des pfarrlichen Vermögens) |
Können wir als Pfarrgemeinde auf das Konto der Pfarre zugreifen? |
Zugriff wird es nur auf die Konten der eigenen Pfarrgemeinde geben. Dazu werden Zeichnungsberechtigungen übertragen. Für die Buchhaltung wird es unterschiedliche Zugriffsberechtigungen geben. Z. B.: Lesender Zugriff, Buchungsberechtigungen. Diese werden in Abstimmungen mit den Verwaltungsvorständen je nach Bedarf erteilt. Unterschiedliche Auswertungen von Konten werden möglich sein. |
Wie soll in Zukunft mit Sparbüchern umgegangen werden? |
Sparbücher haben auf die Pfarre zu lauten mit der Subbezeichnung der Pfarrgemeinde. |
Wer wird die Zeichnungsberechtigung auf den Bankkonten der Pfarrgemeinden besitzen? |
Je nach Bedarf wird es wie bisher zeichnungsberechtigte Personen auf der Ebene Pfarrgemeinde geben. Es wird auch Vorgänge mit erforderlicher Doppelzeichung geben. |
Kann ich von der Pfarrgemeinde aus auch weiterhin Überweisungen oder Einzahlungen tätigen? |
Diese Berechtigungen wird es geben! |
Unser Sekretariat wurde bisher von Pfarrer oder Ehrenamtlichen geführt. Welche Aufgaben bleiben, und welche Zusatzkossten entstehen? |
Priester und Seelsorger:innen sollten die Aufgaben der Verwaltung abgeben. Die Buchhaltung wird gemeinsam auf Pfarrebene geführt. Hier enstehen neue bzw. höhere Kosten, die in die Budgetierung aufgenommen werden müssen. Welche Aufgaben in welchen Stundenausmaß von einem/r Sekretär:in in der Pfarrgemeinde geleistet werden können, muss im Einzelfall am Stundenausmaß und an der Leistbarkeit überprüft werden. |
Wie ist mit Versicherungsfällen umzugehen? |
Schadensmeldung und Koordination der Schadensbehebung bleiben in den Pfarrgemeinden. Untersützt werden die in der Verwaltung tätigen und die Ehrenamtlichen durch den/die Verwaltungsvorstand:ständin. |
Immer wieder tauchen Fragen auf, die im Handbuch beantwortet sind, aber doch noch einer Präzisierung bedürfen. Andere Dinge sind zwar klar aber mit großer Unsicherheit und Sorge behaftet, sodass sie zu Gerüchten führen, die noch mehr Unsicherheit erzeugen. Hier einige Themen, um diese Mythen und Irrtümer aufzuklären.
Ich habe Angst, dass unsere Pfarrgemeinde aufgelöst und zugesperrt wird! |
Richtig ist: Unser Strukturmodell sieht das Gegenteil vor! Der Erhalt der Pfarrgemeinde wird gesichert, solange es vor Ort Kräfte gibt, die ein kirchliches Leben wollen. Pfarrgemeinden werden nicht aufgelöst! Es kommt zu einer rechtlichen Aufhebung der Rechtsperson Pfarre (als Pfarrgemeinde) und zu einer Fusionierung auf der Ebene des derzeitigen Dekanates. Die Pfarrgemeinde ist sozusagen im übertragenen Sinn aufgehoben in einem größeren Ganzen und als Pfarrgemeinde mit dem Rechtstitel Pfarrkirche seelsorglich und finanziell eigenständig. |
Priester, Seelsorger*innen, Sekretär*innen und Ehrenamtliche in den Pfarrgemeinden haben Sorge, dass sie nichts mehr selbst entscheiden dürfen und von oben herab über sie bestimmt wird. |
Richtig ist: Es geht um eine gemeinsame Verantwortung aller für den pastoralen Handlungsraum Pfarre (bisher Dekanat). Führung soll auf Augenhöhe geschehen und dem einzelnen in seiner Aufgabe hilfreich sein (servant leadership). Es geht auch weiterhin um eigenverantwortliches Handeln und nicht um Befehlsausführung. Gestärkt soll durch die Veränderung das Miteinander werden. Aufgabenaufteilungen nach Ressourcen und Talenten, sich gegenseitig vertreten für Urlaub und Krankenstand, Sicherung der Erreichbarkeit durch Dienstpläne und standardisierte Kommunikationsvorgänge, sind das Ziel. Verbindlichkeit in der Erfüllung der gemeinsamen Verantwortung sind dafür eine Basis. |
Unser Flohmarktgeld und sonstige Einnahmen gehen im großen Topf eines Gemeinschaftsbudgets unter und die anderen profitieren von unserem Einsatz! |
Richtig ist: Es wird in der Buchhaltung Kostenstellen geben, denen die Einnahmen der Pfarrgemeinde zugeordnet werden. Es wird wie bisher festgelegte Obergrenzen bezüglich der Verfügungsberechtigung und der Vorgänge zur Genehmigung von größeren Ausgaben geben. |
Die Sekretärin darf dann das Geld der Kollekte nicht mehr zur Bank bringen oder in der Pfarrgemeinde darf niemand mehr die notwendigen Dinge einkaufen! |
Richtig ist: Es wird auch weiterhin Handkassen geben und notwendige Besorgungen vor Ort. Zeichnungsberechtigungen werden wie bisher nach Bedarf und Funktion zugeteilt. |
Wir können dann keine Taufscheine und Matriken mehr ausstellen und keine Taufen mehr aufnehmen! |
Richtig ist: Taufen und andere Matrikenvorgänge können weiterhin von den Büros der Pfarrgemeinden aufgenommen und ausgestellt werden. Nur die Ablage der physischen Matriken geschieht im Pfarrbüro. Die bisherigen Matrikenbücher bleiben in den Pfarrgemeinden. |
Ehrenamtliche werden nicht mehr gebraucht und durch Hauptamtliche ersetzt! |
Richtig ist: Seelsorgeteams werden die Pfarrgemeinden und den Pfarrgemeinderat leiten und bekommen mehr Befugnisse und Verantwortung. Hauptamtliche werden dabei unterstützen, die Aufgaben erfüllen zu können. Die Anzahl der Priester und Seelsorger ist begrenzt. |
Wird durch die Strukturreform die Feier der Eucharistie reduziert? |
Die Strukturumstellung ist in keinem Fall der Grund, warum weniger Eucharistiefeiern stattfinden. In einzelnen Pfarrgemeinden kann es allerdings zu Reduzierungen kommen es wird allerdings kein Priester dazu veranlasst, weniger oft die Eucharistie zu feiern lediglich soll eine Verteilungsgerechtigkeit erfolgen, welche an allen Orten in regelmäßigen Abständen die Mitfeier der Eucharistie ermöglicht. |
Wäre es nicht möglich über ausländische Priester überall jeden Sonntag Eucharistie zu feiern? |
Die Zahl der Priester aus anderen Ländern und Kontinenten sowie besonderen Ausbildungsinstituten ist auch begrenzt und der Bedarf an Priestern ist auch in anderen Diözesen gegeben. Zu bedenken ist auch der hohe Bedarf an Vorbereitung durch das Erlernen der Sprache und Kennenlernen der kulturellen Gegebenheiten. Dies ist die Grundlage für die Qualität der Seelsorge und Liturgie. |
Werden alle Feste im Kirchenjahr in jeder Pfarrgemeinde beibehalten ? |
Wenn es vor Ort die Ressourcen gibt, so wird die Gestaltung des Kirchenjahres mit ensprechenden Gottesdiesten erfolgen können. Die neue Struktur bietet die Chance durch Vernetzung und Nutzung von Synergien auch in zukunft die Zugänglichkeit zu den Feiern des Kirchenjahres, besonders auch für ältere Menschen, sicherzustellen. Wir bauen darauf, dass es unterschiedliche Gottesformen mit hoher Qualität weiterhin geben wird. |
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