Pionierpfarren mit 1. Jänner 2023 als neue Pfarren kirchenrechtlich gegründet
Sie haben eineinhalb Jahre intensiver Vorbereitung hinter sich: die fünf Dekanate Linz-Nord, Braunau, Weyer, Schärding und Eferding, die im Herbst 2021 als „Pioniere“ in den begleiteten Übergangsprozess vom Dekanat zur Pfarre gestartet sind. Nun ist es so weit: Mit 1. Jänner 2023 wurden sie als neue Pfarren Urfahr, Braunau, Ennstal, Schärding und EferdingerLand kirchenrechtlich gegründet. Das bedeutet konkret: Die bisherigen Pfarren in den fünf Dekanaten wurden per Dekret des Bischofs aufgehoben und als Pfarrteilgemeinden (kurz: „Pfarrgemeinden“) in die neu errichteten Pfarren eingegliedert. Martin Schachinger, Leiter der Stabsstelle Pfarrstruktur, der den Prozess begleitet: „Die von Bischof Manfred Scheuer am 24. Oktober 2022 im Linzer Diözesanblatt veröffentlichten Fusionsdekrete werden mit 1. Jänner 2023 wirksam. Sowohl seelsorglich als auch verwaltungstechnisch bilden die Pfarrteilgemeinden in den neuen Pfarren eine Einheit. Sie werden auf verschiedenen Ebenen die Zukunft in diesen pastoralen Handlungsräumen gestalten. Damit ist ein wichtiger Meilenstein gesetzt und ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Zukunft der Kirche in Oberösterreich getan.“
Bischof Manfred Scheuer betont im Diözesanblatt vom Oktober 2022: „Grundlage für die Pastoral ist die Erfahrbarkeit des Glaubens im Rahmen einer Gemeinschaft, die über Beziehungen aufgebaut, gefördert und gemeinsam entwickelt wird. Das wird weiterhin in den Pfarr(teil)gemeinden und an unterschiedlichen pastoralen Orten geschehen. Die Pfarre bildet eine Organisationseinheit, die diese Gemeinschaften heben und bewahren wird. Sie wird sicherstellen, dass Kirche als spirituelle, solidarische und qualitätsvolle Gemeinschaft im Glauben kraftvoll nach innen und nach außen strahlt.“
Feierliche Amtseinführung von Pfarrern und Pfarrvorständ:innen
Geleitet werden die Pfarren von jeweils einem Pfarrer in Zusammenarbeit mit zwei Vorständ:innen für pastorale bzw. wirtschaftliche Angelegenheiten (Pastoral- und Verwaltungsvorstand /-vorständin). Wesentlich bleibt weiterhin die Mithilfe und Leitungsverantwortung in unterschiedlichen Aufgabenbereichen von Priestern, Ständigen Diakonen, Seelsorger:innen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den Pfarrgemeinden bzw. im pastoralen Handlungsraum der Pfarre.
In jeder der fünf neuen Pfarren werden im Jänner bzw. März 2023 Festgottesdienste gefeiert, bei denen Bischof Manfred Scheuer oder Generalvikar Severin Lederhilger die Amtseinführung von Pfarrern und Pfarrvorständen vornehmen. Bei dieser Feier bekunden die Ernannten ihre Bereitschaft, die Pflichten dieser Ämter auf sich zu nehmen, versprechen dem Bischof Treue und Loyalität. Der Bischof bzw. der Generalvikar erklären die Rechtmäßigkeit des Amtsantritts und segnen die Neubestellten für ihren Dienst.
Die Termine in den fünf Pfarren:
Pfarre Urfahr:
14. Jänner, 18.00 Uhr | Linz-Christkönig | mit Generalvikar Severin Lederhilger
Pfarrer: Mag. Žarko Prskalo
Pastoralvorstand: Mag. Matthias List
Verwaltungsvorstand: Mag. Günter Wolfinger
Pfarre EferdingerLand:
15. Jänner, 9.00 Uhr | Eferding | mit Bischof Manfred Scheuer
Pfarrer: MMag. Klaus Dopler
Pastoralvorstand: Dr. Helmut Eder MSc
Verwaltungsvorständin: Sylvia Stockhammer BSc.
Pfarre Schärding:
20. Jänner, 18.00 Uhr | Schärding | mit Bischof Manfred Scheuer
Pfarrer: Mag. Eduard Bachleitner
Pastoralvorstand: Mag. Martin Brait
Verwaltungsvorstand: Florian Pfeiffer
Pfarre Braunau:
22. Jänner, 10.15 Uhr | Braunau-St. Franziskus | mit Generalvikar Severin Lederhilger
Pfarrer: Mag. Dipl. Soz. Päd. (FH) Gert Smetanig
Pastoralvorständin: Irene Huss
Verwaltungsvorstand: Mag. Martin Lang
Pfarre Ennstal:
5. März 2023, 11.00 Uhr | Reichraming | mit Generalvikar Severin Lederhilger
Pfarrer: Mag. Friedrich Lenhart
Pastoralvorständin: Dipl.-PAss.in Anita Aigner
Verwaltungsvorstand: Ewald Kupfinger, MBA, LL. M., M. A. (ab 1. März 2023: DIin (FH) Birgit Templ)
Die Pfarrstrukturreform
Zur Erinnerung: Das Umsetzungskonzept der Pfarrstrukturreform sieht 39 „Pfarren“ vor, die aus mehreren Pfarrteilgemeinden (kurz „Pfarrgemeinden“) mit ihren historischen lokalen Rechtsträgern „Pfarrkirche“ und „Pfarrpfründe“ bestehen. Damit soll sowohl die Zusammengehörigkeit innerhalb des pastoralen Raumes einer Pfarre bewusst gemacht als auch die konkrete Beheimatung und Verantwortung in einer konkreten Gemeinschaft vor Ort zum Ausdruck gebracht werden. Die Pfarrgemeinden werden daher zwar eine weitgehende Selbstständigkeit (auch finanzieller Art) für ihren Bereich bewahren können, zugleich profitieren sie vom größeren Ganzen der Pfarre und der Zusammenarbeit der Seelsorgeverantwortlichen. Zu diesem Beziehungsnetz gehören auch alle vorhandenen pastoralen Orte, speziell jene der kategorialen Pastoral, wie zum Beispiel im Krankenhaus, in Bildungs- oder Jugendzentren und in der Betriebsseelsorge. Innovative Projekte und pastorale Initiativen sollen fixer Bestandteil des gemeinsamen Pfarrlebens sein. Geleitet werden die Pfarren von jeweils einem Pfarrer in Zusammenarbeit mit zwei Vorständen für pastorale und wirtschaftliche Angelegenheiten. Wesentlich bleibt dabei weiterhin die Mithilfe und Leitungsverantwortung in unterschiedlichen Aufgabenbereichen von Priestern, Ständigen Diakonen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den Pfarrgemeinden bzw. im pastoralen Handlungsraum der Pfarre. Erreichbarkeit, Seelsorge, Glaubenszeugnis und sozialer Einsatz sollen durch eine bessere Koordination und Aufgabenbeschreibung langfristig für alle Pfarrteilgemeinden sichergestellt werden.
Ziel der neuen Struktur ist es vor allem, einen unterstützenden Rahmen für eine inhaltliche, an der Botschaft Jesu orientierte Neuausrichtung der Christinnen und Christen zu schaffen, damit Kirche im Sinne des Evangeliums auch weiterhin nah bei den Menschen und wirksam in der Gesellschaft ist.