Bildschirmbrille

Alle MitarbeiterInnen, die täglich mehr als zwei Stunden oder durchschnittlich mehr als drei Stunden mit Bildschirmarbeit verbringen, haben Anspruch auf einen Zuschuss für eine Bildschirmbrille. Dem geht eine angemessene Untersuchung der Augen voraus. Die Höhe des Zuschusses kann zwischen EUR 120,- und EUR 270,- betragen und richtet sich nach der erforderlichen Brillenstärke. Ein entsprechender Antrag, eine Bestätigung des Vorgesetzten über die Gegebenheit des Bildschirmarbeitsplatzes, eine Stellungnahme des untersuchenden Arztes sowie die Originalrechnung sind erforderlich zur Einreichung bei der Personalabteilung.
Generell sind wir bemüht, alle erforderlichen gesundheitsfördernden Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, sei es beispielsweise ein ergonomischer Bürosessel oder Handgelenk- und Fußstützen für das Arbeiten am Schreibtisch.