Hier gelten die branchenübliche in den AGBH 2006 festgelegte Regelung:
§ 5.5: bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
§ 5.6: Außerhalb des im § 5.5 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühr möglich
Bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
In der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis