AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bildungshaus Greisinghof
1. Allgemeines
- a. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Vertragsverhältnisse, die zwischen dem Bildungshaus Greisinghof, Mistlberg 20, 4284 Tragwein und einem der unten angeführten Vertragspartner geschlossen werden. Vertragspartner sind Veranstalter:innen von Kursen oder Seminaren; Institutionen welche Seminare oder Kurse in unseren Räumlichkeiten abhalten, Teilnehmer:innen an Eigenveranstaltungen sowie reine Nächtigungsgäste. Für den Fall, dass die Vertragspartner auch im Bildungshaus Greisinghof nächtigen, gelten darüber hinaus auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotellerie (AGBH in der Fassung vom 15. November 2006).
- b. Mit der Buchung einer Veranstaltung, der Anmeldung zu einer Eigenveranstaltung oder der Reservierung eines Zimmers zur Übernachtung, wird die Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der bekanntgegebenen Daten im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes erteilt. Diese Zustimmung betrifft auch die Übermittlung der für die Veranstaltung bzw. den Aufenthalt erforderlichen Daten an Mitarbeiter:innen des Bildungshauses Greisinghof, an Referent:innen oder Vortragende sowie an alle Personen, die mit der unmittelbaren Organisation des Veranstaltungsbetriebes betraut sind. Darüber hinaus gilt diese Zustimmung auch für die Nutzung der Daten zu Werbezwecken des Bildungshauses. Werden bei Veranstaltungen Fotos gemacht, die evtl. weiterverwendet werden, hat der Vertragspartner ausdrücklich in schriftlicher Form seinen Widerspruch gegen die Speicherung und Verarbeitung der Daten kundzutun.
2. Regelung für Veranstalter von Gastkursen
- a. Die Buchung durch einen Vertragspartner erfolgt durch eine Reservierung in schriftlicher Form. Der Vertragspartner erhält vom Bildungshaus Greisinghof eine Reservierungsbestätigung, welche innerhalb von zwei Wochen vollständig ausgefüllt und unterfertigt an das Bildungshaus zu retournieren ist. Die Buchung gilt als bestätigt, wenn das Bildungshaus Greisinghof die unterzeichnete Reservierungsbestätigung in schriftlicher Form oder per Mail annimmt.
- b. Vom Vertragspartner sind spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung folgende Informationen bekanntzugeben:
i. Das Tagungsprogramm
ii. Ausstattungswünsche des Seminarraums
iii. Art und Umfang der Verpflegung
iv. Teilnehmer:innenliste samt Übernachtungswünschen
Änderungen der oben angegebenen Daten sind dem Bildungshaus umgehend mitzuteilen, bzw. mit dem Bildungshaus Greisinghof abzustimmen. Besondere Wünsche betreffend den Tagesablauf, welche die vom Bildungshaus Greisinghof zur Verfügung gestellte Ressourcen betreffen (Essenszeiten, besondere Raumausstattung), bedürfen der Abstimmung mit der Seminarorganisation des Bildungshauses. Standardausstattung eines Seminarraums umfasst einen Sesselhalbkreis mit Vortragstisch, einen zusätzlichen Tisch, ein Flipchart sowie eine Pinnwand. Die Essenszeiten sind für das Frühstück in Buffetform zwischen 7:30 und 9:00 Uhr, das Mittagessen wird um 12:00 oder um 13:00 Uhr eingenommen und das Abendessen um 18:00 Uhr.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller Teilnehmenden im Bedarfsfall (auf behördliche Anweisung) zum Zwecke des „contact tracing“ an das Bildungshaus Greisinghof zu übermitteln. Das Bildungshaus Greisinghof haftet nicht für die Einhaltung behördlicher Covid-19 Maßnahmen (oder anderer gesundheitsbehördlicher Auflagen im Rahmen einer Pandemie) durch den Gastveranstalter bzw. dessen Gäste oder von ihm beauftragte Dritte.
- c. Stornobedingungen für Veranstalter von Gastkursen i. Bei erforderlicher Stornierung einer im Bildungshaus Greisinghof gebuchten Veranstaltung ersuchen wir um umgehende Verständigung. Die jeweiligen Stornobedingungen sind in den AGBH (2006) ersichtlich.
- d. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle anfallenden Gebühren, welche sich aus der Veranstaltung ergeben, zu entrichten. Bei meldepflichtigen Veranstaltungen hat dies zeitgerecht durch den Vertragspartner an zuständiger Stelle zu erfolgen. Darüber hinaus hält der Vertragspartner das Bildungshaus Greisinghof hinsichtlich Forderungen durch Dritte (z.B. AKM), die sich durch die Abhaltung der Veranstaltung ergeben könnten, schad- und klaglos.
- e. Rücktritt vom Vertrag durch das Bildungshaus
i. Das Bildungshaus Greisinghof ist in folgenden Fällen berechtigt, selbst während der laufenden Veranstaltung unmittelbar von einem Vertrag mit einem Vertragspartner zurückzutreten, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht entsteht:
1. Der Vertragspartner oder die Teilnehmer:innen der Veranstaltung stören den Geschäftsbetrieb des Bildungshauses Greisinghof in schwerwiegender (geschäftsschädigender) Weise
2. Der Vertragspartner oder die Teilnehmer:innen der Veranstaltung gefährden die Einhaltung des Leitbildes des Bildungshauses Greisinghof
3. Der Vertragspartner oder die Teilnehmer:innen der Veranstaltung gefährden die Sicherheit des Bildungshauses Greisinighof, seiner Mitarbeiter:innen oder die der anwesenden Gäste
Können das Bildungshaus Greisinghof oder der Vertragspartner aus Gründen höherer Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, entsteht keine Ersatzpflicht, sofern ein Schaden nicht ohnehin durch Dritte (z.B. Versicherungen) gedeckt ist.
3. Regelung für Teilnehmer:innen von Eigenveranstaltungen
- a. Anmeldung zu einer Eigenveranstaltung
i. schriftlich an das Bildungshaus Greisinghof
ii. per E-Mail an bildungshaus@greisinghof.at
iii. persönlich an der Rezeption
iv. in Ausnahmefällen telefonisch
- b. Durch die Anmeldung auf einem der oben angeführten Wege, erfolgt eine fixe Platzreservierung. Die Anmeldung gilt für beide Seiten als verbindlich, wenn das Bildungshaus Greisinghof diese (bei mehrtägigen Seminaren oder bei eintägigen Seminaren mit begrenzter Teilnehmer:innenzahl) schriftlich oder per Mail bestätigt. Bei Kurzveranstaltungen bis max. Stunden gilt die Bestätigung auch in mündlicher Form als verbindlich. Eine darüberhinausgehende Verständigung erfolgt durch das Bildungshaus Greisinghof nur dann, wenn das Seminar abgesagt werden muss.
- c. Die Seminargebühr sowie die Aufenthaltskosten werden bestenfalls bei Ankunft und vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an der Rezeption beglichen.
- d. Bei allen Eigenveranstaltungen gibt es eine Mindest- bzw. Höchstteilnehmer:innenzahl. Das Bildungshaus Greisinghof behält sich vor, mit Frist von einer Woche vor Beginn der Veranstaltung zu entscheiden, ob diese aus wirtschaftlichen Gründen abgesagt werden muss. Im Fall einer Absage werden alle Teilnehmr:innen umgehend verständigt.
- e. Das Veranstaltungsprogramm des Bildungshauses Greisinghof unterliegt einer langfristigen Planung, weshalb es zu Abweichungen bei Terminen, Beginn- bzw. Endzeiten, Vortragenden oder evtl. auch von Veranstaltungsinhalten kommen kann. In einem derartigen Fall werden die angemeldeten Personen rechtzeitig über diese Änderung informiert. Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen eine Durchführung einer ausgeschriebenen Eigenveranstaltung in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form verhindern (z.B. aufgrund einer Pandemie oder sonstigen Ereignisse), behält sich das Bildungshaus Greisinghof das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. die Veranstaltungsform zu ändern – z.B. online statt in Präsenz. Die angemeldeten Personen werden darüber umgehend informiert. Es können daraus – soweit gesetzlich möglich – keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Bildungshaus Greisinghof abgeleitet werden.
- f. Ausgehändigte Seminarunterlagen unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechts und dürfen nur zur persönlichen, eigenen Nutzung der Teilnehmer:innen verwendet werden. Jede Form der Reproduktion von ausgehändigten Unterlagen (kopieren, scannen, elektronische Speicherung, sonstige Vervielfältigung) sowie jede Form der Verbreitung bedarf der Zustimmung des Urhebers.
- g. Auch wenn das Bildungshaus Greisinghof eine Einrichtung der Erwachsenenbildung darstellt, gilt auch hier das OÖ Jugendgesetz in der jeweils geltenden Fassung. Die Veranstaltungsangebote sehen nur in extra ausgewiesenen Einzelfällen eine Beaufsichtigung von minderjährigen Teilnehmer:innen vor. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Bildungshauses Greisinghof bestätigen Teilnehmer:innen, für die das OÖ Jugendschutzgesetz Gültigkeit hat, dass eine Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten) vorliegt, und allen Beteiligten die Bestimmungen des OÖ Jugendschutzgesetzes bekannt sind. Darüber hinaus erklären sie mit Ihrer Anmeldung ausdrücklich, sich an diese Bestimmungen verbindlich zu halten.
- h. Stornobedingungen: Eine kostenfreie Stornierung einer verbindlichen Anmeldung ist bis 10 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung möglich. Ein Entfall von Stornokosten innerhalb von 10 Tagen vor Beginn einer Veranstaltung ist nur dann möglich, wenn die angemeldete Person gleichzeitig mit der Abmeldung eine Ersatzperson meldet, die an Stelle der angemeldeten Person die gleiche Veranstaltung bucht.
- i. Für Reisen, die vom Bildungshaus Greisinghof organisiert oder mitorganisiert werden, gelten eigene Stornobedingungen.
4. Regelung für Nächtigungsgäste
- a. Den Nächtigungsgästen steht das Zimmer spätestens ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise ist das Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und die elektronische Zimmerkarte an der Rezeption abzugeben. Ein Late-Checkout ist gegen Gebühr und je nach Verfügbarkeit der Zimmer möglich und bedarf einer vorherigen Abklärung. Die Rezeption ist bis 16:00 Uhr besetzt. Bei Spätanreisen nach 16:00 Uhr ist eine Kontaktaufnahme mit der Rezeption erforderlich, damit der Zutritt 4 ins Bildungshaus Greisinghof bzw. zum jeweiligen Gästezimmer geregelt werden kann.
- b. Die Zimmerpreise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.
- c. Die Nächtigungsgäste werden darüber hinaus ausdrücklich auf die geltenden Bestimmungen der AGBH (2006) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotellerie in der Fassung 2006 hingewiesen.
Tragwein, Dezember 2023