Mittwoch 11. Dezember 2024

Volksanwaltschaft zum Tag der Menschenrechte: „Richtung stimmt, aber noch Luft nach oben“

2023 haben Kommissionen der Volksanwaltschaft österreichweit 505 Kontrollen durchgeführt, bei 64 Prozent kam es zu Beanstandungen der menschenrechtlichen Situation.

 

Im Jahr davor gab es 481 Kontrollen mit 70 Prozent Beanstandungen. Geprüft wurden Orte wie Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. „Die Richtung stimmt also, aber es gibt noch viel Luft nach oben“, halten Volksanwältin Elisabeth Schwetz, Volksanwältin Gaby Schwarz und Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte fest. Gemeinsam fordern sie alle Verantwortungsträger auf, die Wahrung der Menschenrechte in Österreich weiter zu verbessern.

 

Schwetz: Kritik im Bereich polizeilicher Gewaltanwendung nachgehen

Kritikpunkte im Bereich von Volksanwältin Schwetz betreffen etwa den barrierefreien Zugang zu Polizeiinspektionen oder die Unterbringung in Anhaltezentren. „Zudem wird hier auch Fällen polizeilicher Gewaltanwendung nachgegangen, wobei nicht nur die physische Gewalt gegenüber Angehaltenen im Rahmen der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Exekutivbedienstete geprüft wird“, so die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Elisabeth Schwetz weiter. Es werde vielmehr auch im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention und andere Abkommen jede Art von Gewaltausübung untersucht. „Das betrifft etwa auch die Ausübung von psychischem Druck auf Angehaltene oder die fehlende Reaktion von Exekutivbediensteten auf deren Anliegen“, erklärt die Volksanwältin.

 

Achitz: Handlungsbedarf bei Umsetzung ratifizierter Menschenrechts-Abkommen

Neben den Kommissionen zur Präventiven Menschenrechtskontrolle hat die Volksanwaltschaft noch weitere Aufgaben im Menschenrechtsbereich. „Wir sind die nationale Menschenrechts-Institution, und bei uns ist auch der Menschenrechtsbeirat angesiedelt“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Wir bringen uns aktiv in die Menschenrechtskontrolle der UNO und anderer internationaler Organisationen ein, etwa im Rahmen von Staatenprüfungen. Da geht es darum, ob Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention einhält, die UN-Kinderrechtskonvention, aber auch die Istanbul-Konvention des Europarats, in der es um Gewalt gegen Frauen geht. All diese Abkommen hat Österreich ratifiziert, aber bei der Umsetzung besteht noch großer Handlungsbedarf.“

 

Schwarz: Menschenrechtliche Zustände in Justizanstalten prekär

„Besonders prekär sind die menschenrechtlichen Zustände in den heimischen Justizanstalten“, verweist Schwarz auf die Prüfergebnisse: Bemängelt wurden etwa unzureichenden Personalressourcen, Lebens- und Aufenthaltsbedingungen oder das Recht auf Familie und Privatsphäre. „Zahlreiche Justizanstalten verfügen noch immer über keine barrierefreien Hafträume. Menschen mit Behinderungen in Haft sollen dieselben Lebens- und Aufenthaltsbedingungen haben, wie alle anderen“, spricht sich die Volksanwältin für angemessene Haftbedingungen aus.

Zudem betont Volksanwältin Gaby Schwarz: „Frauenrechte sind Menschenrechte! Gerade weil die Volksanwaltschaft Österreichs 'Haus der Menschenrechte' ist, bin ich als Frau und Volksanwältin dazu verpflichtet, mich für Frauen und ihr Menschenrecht auf ein Leben ohne Gewalt einzusetzen. Darum habe ich eine #Mutfrauen-Initiative gestartet - von Frauen für Frauen. Denn wir müssen uns gegenseitig mehr bestärken“, verweist die Volksanwältin auf ihr Instagram-Profil @gabyschwarz_offical, wo sie inspirierende Frauen vor den Vorhang holt, um andere zu ermutigen.

 

Forschungskooperation für Menschenrechts-Monitoring

Um das Menschenrechts-Monitoring zu verbessern, hat die Liga für Menschenrechte aus einer Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft und mit Teilfinanzierung durch den Zukunftsfonds ein Online-Monitoring-Tool ins Leben gerufen, das den aktuellen Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich zeigen soll: https://liga.or.at/upr/

 

Grundlegende Rechte bestehen nur auf dem Papier. „Österreich hat sich etwa verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention einzuhalten, aber Menschen mit Behinderungen kritisieren, dass sie nicht unmittelbar anwendbar ist. Sie können also nicht vor Gericht gehen, wenn sie nicht die gleichen Chancen haben wie andere Menschen“, so Volksanwalt Achitz. Soziale Grundrechte finden sich noch immer nicht in der österreichischen Verfassung, und Kinderrechte werden grob missachtet, wenn etwa Kinder, die ohne ihre Eltern nach Österreich geflohen sind, sich selbst überlassen werden, bis der Staat die Obsorge übernimmt.

 

„Wir appellieren an die künftige Bundesregierung, die Menschenrechte besser umzusetzen, und erinnern, dass es auf keinen Fall zu weiteren Verschlechterungen kommen darf“, so das Kollegium der Volksanwaltschaft Elisabeth Schwetz, Gaby Schwarz und Bernhard Achitz.

 

Quelle: Volksanwaltschaft zum Tag der Menschenrechte: „Richtung stimmt, aber noch Luft nach oben“
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