Sonntag 1. September 2024

Alleinerzieher*innen haben am Tag der Familie nichts zu feiern

Für Alleinerzieher*innen ist es bereits 5 nach 12. Schon 2022 lebten 54% der Kinder von Alleinerzieher*innen in Armut oder Ausgrenzung.

Damit belegt Österreich vorerst den traurigen Platz 1 im europäischen Vergleich, noch vor Spanien, das die Armut und Ausgrenzung von Alleinerzieher*innen im Vergleich zum Vorjahr um 5% reduzieren konnte. Im letzten Quartal 2022 konnte es sich jede fünfte Alleinerzieher*in in Österreich nicht mehr leisten, jeden zweiten Tag eine Hauptmahlzeit auf den Tisch zu bringen. 42% können sich keine Freizeitaktivitäten leisten, die Geld kosten. Die Ausgrenzung von Alleinerzieher*innen und ihren Kindern ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, während sie in der Gesamtbevölkerung in etwa stagniert ist. Der Verein FEM.A fordert deshalb die Unterhaltsgarantie.

 

Was Alleinerzieher*innen jetzt zum Verhängnis wird, sind altbekannte und strukturelle Probleme, die sich in diesen multiplen Krisen zugespitzt haben: Die hohen Kinderkosten, die laut Kinderkostenanalyse 2021 fast doppelt so hoch sind wie in Paarfamilien. Hinzu kommt der fehlende Unterhalt, denn laut Unterhaltsbefragung 2021 bekommt nur jedes 2. Kind Zahlungen vom Unterhaltspflichtigen. Auch der hohe Anteil von Alleinerzieher*innen, die in Mietwohnungen leben und von den explodierenden Kosten besonders betroffen sind, trägt zu ihrer Ausgrenzung bei. Letztlich wirken sich die fehlenden Plätze in Kinderbildungseinrichtungen aus, die eine höhere Erwerbstätigkeit ermöglichen würden.

 

Bereits 1977 war bekannt, dass der Unterhaltsvorschuss keine treffsichere Maßnahme ist, um Kinder aus der Armut zu holen. 1976 schätzte man vor der Einführung, dass etwa 30.000 Anträge eingehen würden. Schon ein Jahr später wurde klar, dass aufgrund der restriktiven Voraussetzungen nur 10.000 Alleinerzieher*innen Anspruch hatten. Schon damals wurde vorgeschlagen, eine Sozialleistung für die Kinder einzurichten, die leer ausgehen.

Bis heute wurde die Unterhaltsgarantie nicht umgesetzt. Andrea Czak, Gründerin des Vereins Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A: „Wir sehen in der Praxis, dass Alleinerzieher*innen sich den Einkauf nicht mehr leisten können, und sich verzweifelt an uns wenden. Seit Jahren fordern wir die Unterhaltsgarantie, doch trotz Krisen werden wir nicht gehört. Auch wenn manche Politiker*innen die hungernden Kinder nicht sehen, wir wissen, dass es sie gibt! Es ist eine gesellschaftliche Verantwortung, diese Kinder, die vom Unterhaltspflichtigen, meist dem Vater, im Stich gelassen werden, aus der Armut zu holen.“

 

Andrea Czak dazu: Wenn die Mütter ihre Kinder nicht mehr mit nährstoffreichen Lebensmitteln versorgen können, weil sie durch fehlenden Unterhalt und hohe Kosten verarmt sind, hat das schwerwiegende Folgen für die Gesellschaft. Die Kinder werden anfällig für Krankheiten und entwickeln sich schlechter. Die Existenzängste der Mütter erleben auch die Kinder als Stress, das kann sogar zu einem Trauma führen. Es besteht sofortiger Handlungsbedarf!

 

Von den 36.000 Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten, die 2022 im Vergleich zu 2021 dazugekommen sind, sind fast die Hälfte Alleinerzieher*innen und ihre Kinder. Während sich in allen anderen Familienformen mit Kindern die Armut oder Ausgrenzungsgefährdung verringert hat, ist sie in den letzten Jahren bei Alleinerzieher*innen und ihren Kindern kontinuierlich gestiegen. Mittlerweile leben zumindest die Hälfte der Alleinerzieher*innen in Armut oder Ausgrenzung, tatsächlich vermutlich noch viele mehr. Der Verein fordert deshalb neben Preisbremsen bei Lebensmitteln, Mieten und Energie vor allen die Unterhaltsgarantie in Höhe der Kinderkosten bis zum Ende der Ausbildung als treffsichere Maßnahme. Laut Schätzungen des Justizministeriums würde die Unterhaltsgarantie jährlich etwa 120 Millionen Euro kosten, und damit etwa 50.000 Alleinerzieher*innen und ihre Kinder aus der Armut holen.

 

Quelle: Alleinerzieher*innen haben am Tag der Familie nichts zu feiern | Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A, 12.05.2023 (ots.at)

 

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