„Das zeigt, wie wichtig eine Sozialhilfe ist, die Menschen vor Armut schützt“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz am Welttag der Sozialen Gerechtigkeit (20. Februar): „Immer wieder werde ich von Menschen angesprochen, die sagen, dass man von der Sozialhilfe nicht leben kann. Die Volksanwaltschaft kann ihnen aber nicht helfen, da die Behörden die Regelungen meist korrekt vollziehen. Das Problem liegt an den Gesetzen, die dafür verantwortlich sind, dass Familien mit Kindern in jedem Bundesland unterschiedlich viel Sozialhilfe bekommen. Abhilfe würde eine einheitliche Mindestsicherung für ganz Österreich bringen, dann wäre wieder jedes Kind gleich viel wert.“
Bei der Volksanwaltschaft sind auch zahlreiche Beschwerden eingegangen, dass der „Teuerungsausgleich“ von 150 Euro Sozialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebezieher gleich wieder abgenommen wurde, weil er als Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet wurde. Achitz: „Leider hat der Gesetzgeber den Teuerungsausgleich nicht als nicht anrechenbare Leistung im Sinne des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes definiert.“
Soziale Grundrechte in der Verfassung verankern
An solchen Beispielen sieht man, wie notwendig es ist, soziale Grundrechte in die Verfassung aufzunehmen. Eine Kürzung oder sogar eine Abschaffung sozialer Netze wäre dann nicht mehr so einfach möglich. Dafür bräuchte man dann nämlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Sonderbericht der Volksanwaltschaft derzeit in Parlament und Landtagen Die Volksanwaltschaft hat beim NGO-Forum 2022 mit zahlreichen Organisationen deren Forderungen gesammelt und drängt auf eine Verankerung der sozialen Grundrechte in der Verfassung. Die Vorschläge wurden in Form eines Sonderberichts an den Nationalrat, den Bundesrat sowie die Landtage übermittelt und werden dort derzeit behandelt. "Es gibt einen breiten Konsens, dass Österreich ein Sozialstaat ist – das bildet die Verfassung aber nicht ab“, begründet das Achitz. Er fordert den Verfassungsgesetzgeber auf, einen umfassendenösterreichischen Grundrechtskatalog schnellstmöglich in Angriff zu nehmen. "Das ist auch im Regierungsprogramm 2020–2024 vorgesehen, jetzt ist die richtige Zeit für die Umsetzung", so Achitz. Vorrang sollte dabei das ebenfalls im Regierungsprogramm festgelegte Ziel der "soziale Absicherung von durch Armut betroffenen Menschen" haben, empfiehlt der Volksanwalt.
Soziale Rechte absichern wie Freiheitsrechte
Eingriffe in bewährte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung würden erschwert, wenn man soziale Grundrechte in der Verfassung festschriebe. „Es wäre gut, zum Beispiel das Recht auf gute Arbeitsbedingungen, das Recht auf Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit in der österreichischen Verfassung zu verankern. In einem modernen Staat sollten nicht nur Freiheits- und Eigentumsrechte in der Verfassung stehen, sondern auch soziale Rechte“, meint Achitz. Als Beispiele nennt er das Recht auf ein Dach über dem Kopf, auf Arbeit, auf Altersversorgung, auf Versorgung bei Krankheit und Unfall. „Das gibt es in Österreich alles, aber nur auf Basis von einfachen Gesetzen, die sehr schnell geändert werden können, wie man bei Einschnitten in die Pensionen gesehen hat, oder bei der Abschaffung der Mindestsicherung und ihrer Ersetzung durch die Sozialhilfe.“Die Absicherung in der Verfassung wäre stärker und dauerhaft.
Sonderbericht „NGO-Forum 2022 – Soziale Grundrechte":
https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte-und-pruefergebnisse
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.
Rückfragehinweis:
Volksanwaltschaft Florian Kräftner Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz +43 664 301 60 96 florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at