Montag 30. Dezember 2024

VCÖ: Neue Straßenverkehrsordnung bringt mit 1. Oktober Verbesserungen und mehr Sicherheit für alle, die zu Fuß oder mit Fahrrad mobil sind

 

Unter anderem wird der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden klar definiert und Lkw dürfen im Ortsgebiet nur mehr im Schritttempo rechts abbiegen. Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt auch die Verbesserungen für Kinder, wie die einheitlichen Regeln für die Schulstraße und, dass Erwachsene mit dem Fahrrad - zum Schutz - neben einem radfahrenden Kind fahren dürfen. Der VCÖ weist aber darauf hin, dass noch weitere Verbesserungen nötig sind.

 

„Diese StVO-Novelle bringt Verbesserungen, die es in anderen Ländern bereits gibt. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest und ergänzt: „Gehen und Radfahren sind die gesündeste, klimafreundlichste und kostengünstigste Form der Mobilität. Gerade in Zeiten der Klima- und Energiekrise ist es wichtig, dass es für die Bevölkerung so einfach wie möglich ist, sicher zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil zu sein.“

 

Ein notwendiger nächster Schritt ist die Ausweitung des Halte- und Parkverbots vor Schutzwegen von derzeit fünf auf zehn Metern, betont der VCÖ. Damit würde vor allem für Kinder die Verkehrssicherheit erhöht werden. Denn die Zahl hoher SUV und durch den Online-Handel von Lieferwagen hat stark zugenommen, wodurch Autofahrerinnen und Autofahrern immer wieder die Sicht auf Kinder verstellt wenn, wenn diese einen Schutzweg überqueren möchten. Dadurch kommt es zu gefährlichen Situationen. Auch sollte es Gemeinden und Städten einfacher werden, großflächig Tempo 30 zu verordnen sowie Einbahnen für den Radverkehr zu öffnen, wie das beispielsweise in Belgien und in der Schweiz der Fall ist.

 

Insgesamt begrüßt der VCÖ die StVO-Novelle, weil damit auch die Verkehrssicherheit für Kinder und alle, die zu Fuß, mit Rollstuhl und Fahrrad mobil sind, verbessert wird. So dürfen künftig Lkw im Ortsgebiet nur im Schritttempo rechts abbiegen, auf Gehsteigen und Gehwegen haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang gegenüber Kfz, die etwa aus Garagenausfahrten kommen und es ist für das Überholen von Radfahrenden ein Mindestabstand klar definiert, nämlich mindestens 2 Meter außerhalb des Ortsgebiets und mindestens 1,5 Meter im Ortsgebiet. Dieser darf nur unterschritten werden, wenn das Fahrrad mit höchstens 30 km/h überholt wird.

 

Vor allem für ältere Personen ist erfreulich, dass bei Ampeln künftig auf Fußgängerinnen und Fußgänger mehr Rücksicht genommen werden soll. Derzeit sind bei vielen Fußgängerampeln Grünphasen zu kurz und Rotphasen zu lange. Auch die einheitlichen Regeln für die Schulstraße sind ein wichtiger, überfälliger Schritt. Und in Österreich wird nun eingeführt, was es in den Niederlanden seit 30 Jahren gibt und auch in anderen Staaten, wie beispielsweise Deutschland, Belgien und Frankreich: Der Grünpfeil. Bei Kreuzungen mit Grünpfeil kann man mit dem Fahrrad auch bei roter Ampel rechts abbiegen, sofern es die Verkehrssituation erlaubt.

 

Der VCÖ hat die wichtigsten StVO-Änderungen, die mit 1. Oktober in Kraft treten, auf der VCÖ-Website zusammengestellt: www.vcoe.at/stvo

 

Quelle: VCÖ: Neue Straßenverkehrsordnung bringt mit 1. Oktober Verbesserungen und mehr Sicherheit für alle, die zu Fuß oder mit Fahrrad mobil sind - Mobilität mit Zukunft (vcoe.at)
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