Damit wird der Fachkräftemangel befeuert, weil die zu geringe personelle Ausstattung zu Überlastung und Überforderung führen und sich immer weniger pädagogische Fachkräfte für den Beruf entscheiden. Statt dem notwendigen Ausbau des Betreuungsangebots werden so Gruppen schließen müssen.
Zwei Mitarbeiter*innen pro Gruppe mit 23 Kindern sind nicht genug. Weniger Betreuungsplätze verstärken in der Folge den Fachkräftemangel in der Wirtschaft, weil die Eltern die ganze Betreuungsarbeit selbst leisten müssen. Die Überlastung des Personals wirkt sich darüber hinaus negativ auf die pädagogische Qualität aus.
Schon bisher konnten mit der 15a-Vereinbarung zur Verbesserung des Personalschlüssels eine dritte Kraft zeitlich befristet für maximal drei Jahre in Krabbelstube und Kindergarten finanziert werden. Diese Förderkriterien werden in der neuen Vereinbarung nun so beibehalten, damit können sie nur jene neu beantragen, die noch keine Förderung bezogen haben. Das bedeutet, dass ab Herbst viele Einrichtungen wieder auf den Mindestpersonalschlüssel mit 2 Mitarbeiter*innen in einer Gruppe zurückfallen. „Dabei waren die positiven Effekte in den Einrichtungen, die eine dritte Kraft hatten, deutlich zu spüren: Das Personal war zufriedener, es hat weniger Krankenstände und eine geringere Fluktuation gegeben“, so Caritas OÖ-Vorstandsmitglied Mag.a Edith Bürgler-Scheubmayr, Vorsitzende des Kuratoriums der „Erhalterkonferenz kirchlicher Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen“. Sie fordert schon seit Jahren die Erhöhung des Personalschlüssels: „Drei Mitarbeiter*innen pro Gruppe, mindestens eine pädagogische Fachkraft pro Gruppe - langfristiges Ziel wären zwei Elementarpädagog*innen und eine Hilfskraft.“
In Naarn, wo die Gemeinde eine dritte Kraft dauerhaft finanziert, ist Petra Hetzmannseder Leiterin des Pfarrcaritas-Kindergartens: „Wir können die Kinder in guter Qualität betreuen und die Arbeitszufriedenheit ist hoch, was viele positive Auswirkungen hat: Wir haben eine sehr geringe Personalfluktuation, Mitarbeiterinnen kommen nach der Karenz gerne wieder zu uns zurück und es gelingt uns gut, Mitarbeiter*innen langfristig zu binden, was eine beständige Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität garantiert.“ Vertretungen können intern gelöst werden und es gibt auch noch Zeit, dass Fortbildungen besucht werden können. „Ein gutes Argument für die Finanzierung durch die Gemeinde war auch unsere Kostenanalyse, die belegte, dass der finanzielle Mehraufwand für zusätzliche Mitarbeiter*innen überschaubar ist: Denn wenn bei zwei Mitarbeiter*innen eine Person krankheitsbedingt ausfällt, muss eine externe Vertretung bezahlt werden, bei drei Mitarbeiter*innen nicht“, sagt Kindergarten-Leiterin Petra Hetzmannseder aus Naarn. Bei zwei Kräften setzt eine Negativspirale ein: Durch die Belastungen aufgrund weniger Personals häufen sich die Krankenstände, das erhöht die Kosten. Außerdem wirkt sich eine ständig verändernde Personalsituation negativ auf die Kinder aus, die Stabilität und eine dauerhafte Bezugsperson brauchen.
„Wenn keine Verbesserungen auf den Weg kommen, wird der schon jetzt akute Fachkräftemangel ungebremst weitergehen. Während eigentlich ein Ausbau bei den Plätzen notwendig wäre, werden jetzt Gruppen geschlossen werden müssen, weil sich immer mehr qualifizierte Pädagog*innen gegen den Beruf entscheiden“, so Bürgler-Scheubmayr. „Das verstärkt in der Folge auch den Fachkräftemangel in der Wirtschaft. Und wenn in den Einrichtungen nicht ausreichend Zeit zur Förderung der Kinder zur Verfügung steht, wird eine Qualitäts-Abwärtsspirale in Gang gesetzt. Denn fehlende frühkindliche Bildung bedeutet für die Kinder schlechtere Chancen für die weitere Bildungslaufbahn.“
Die „Erhalterkonferenz“ vertritt die kirchlichen Träger (Pfarren, Caritas, kirchliche Verein und Orden) aller oö. Kindergärten, Horte und Krabbelstuben. In Oberösterreich sind die meisten privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft: 370 Einrichtungen mit rund 3000 Mitarbeiter*innen und rund 20.000 Kindern. Die Caritas OÖ unterstützt alle Einrichtungen in der Verwaltung sowie in der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit.