Nach monatelanger Verzögerung hat die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag für ein neues Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) heute einen potentiellen Meilenstein vorgelegt. Es ist der erste große Europäische Rechtsakt zur Biodiversität seit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992. „Die Wiederherstellung von Ökosystemen wie Moore, Wälder und Seegraswiesen kann Emissionen reduzieren und jedes Jahr Millionen Tonnen Kohlenstoff binden. Das geplante Gesetz ist eine große Chance – wir müssen sie ergreifen, bevor die Klima- und Biodiversitätskrise weiter außer Kontrolle gerät“, sagt Arno Aschauer, Biodiversitätsexperte beim WWF Österreich. Bei einigen Schwachstellen müsse dafür aber bis zum Beschluss noch nachgebessert werden. Zum Beispiel mangelt es bei der Sanierung von Flüssen und Feuchtgebieten an ambitionierten und messbaren Zielen. Darüber hinaus stehe und falle der Erfolg des geplanten Gesetzes mit der Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Hier sieht der WWF in Österreich deutlichen Nachholbedarf. „Die Bundesregierung muss sich für ein starkes EU-Gesetz mit verbindlichen Zielen einsetzen und schon jetzt ihre nationalen Hausaufgaben machen. Zum Beispiel hängt die neue Biodiversitätsstrategie immer noch in der Warteschleife und es fehlt weiterhin ein klarer Umsetzungsplan“, sagt Arno Aschauer.
Wichtige Sanierungsziele bis 2030
Der WWF begrüßt das im Entwurf enthaltene übergreifende Ziel, 20 Prozent der Land- und Meeresfläche der EU bis zum Jahr 2030 wiederherzustellen. Ebenfalls positiv sind die zeitgebundenen Wiederherstellungs-Verpflichtungen, zum Beispiel für die Land-, Küsten-, Süßwasser- und Meeresökosysteme. Von großer Bedeutung sind auch die ergebnisorientierten Ziele zur Wiederherstellung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Ökosystemen. Sie verpflichten die Mitgliedstaaten, für die Erholung gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume zu sorgen, die derzeit stark übernutzt werden. Auch die geplanten strengen Verpflichtungen zum Erhalt renaturierter Lebensräume sieht der WWF positiv – sie stellen sicher, dass wiederhergestellte Standorte langfristig der biologischen Vielfalt und dem Klima zugutekommen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne aufstellen, in denen festgelegt ist, was wo saniert und wie finanziert werden soll. Ebenfalls wichtig für die Verbindlichkeit ist die vorgesehene Überprüfung durch die EU-Kommission.
Ziele bei Flüssen und Mooren verbessern
Die Inhalte zur Sanierung von Flüssen und Überschwemmungsgebieten sind zwar positiv, jedoch sollte das künftige Gesetz messbare und zeitgebundene Ziele enthalten, um Verbauungen zu beseitigen. Die Mitgliedstaaten sollten zum Beispiel verpflichtet werden, 15 Prozent der Flussstrecken bis 2030 in frei fließende Flüsse umzuwandeln und Überschwemmungsgebiete wiederherzustellen. Zusätzlich müssen die Zielvorgaben für die Wiedervernässung von Mooren verschärft werden, da entwässerte Moore für fünf Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Auch das Monitoring zur Einhaltung der Vorschriften muss robuster gestaltet werden, damit jeder Mitgliedstaat einen fairen Beitrag zum übergeordneten Ziel leistet.