Das Seelsorgeteam-Pfarrgemeinderat-Modell (ST-PGR-Modell)
Das Leitungsmodell:
Der zuständige Priester leitet gemeinsam mit den vier Beauftragten für die Grundfunktionen (Liturgie, Verkündigung, Diakonie, Koinonia) und dem PGR Obmann / der PGR Obfrau und dem Obmann / der Obfrau des FA Finanzen die Pfarre. Gemeinsam bilden sie das "Seelsorgeteam".
Gegebenenfalls können Mandatsnehmer:innen, Pastoralassistenten:innen und Diakone das Team ergänzen.
Das Ganze des Glaubens zeigt sich…
- in den oft unspektakulären Erfahrungen von Gemeinschaft (Koinonia/ Gemeinschaft)
- in alltäglichen und besonderen Zeichen der Nächstenliebe und Nächstenhilfe (Diakonia)
- in den behutsam geteilten Zeugnissen von Sinn und Orientierung (Verkündigung)
- in der beständigen Sensibilität für ein achtsames Feiern des Glaubens (Liturgie)
- Die ehrenamtlichen Grundfunktion-Verantwortlichen werden vom PGR gezielt gesucht und angefragt.
- Das gesamte Team absolviert die diözesane Ausbildung für ehrenamtliche Leitungsteams.
- Die Grundfunktion-Verantwortlichen sind als einzelne jeweils für einen bestimmten Grundauftrag (Diakonie, Gemeinschaftsdienst, Verkündigung, Liturgie) verantwortlich.
- Als Team sorgen sie sich um das Gesamte der Seelsorge in einer Pfarre, dass alle Grundaufträge für die Menschen mit den Menschen wahrgenommen werden.
- Fallweise erweitern Mandatsträger:innen für Personal, Finanzen, Verwaltung das Seelsorgeteam.
- Leitung wird partizipativ, d.h. in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen (mit dem zuständigen Pfarrgemeinderat, Priester, Diakon, dem/der Pastoralassistenten:in).
- Von einem bischöflichen Vertreter und vom Pfarrgemeinderat wird das Seelsorgeteam in einer offiziellen und öffentlichen Beauftragungsfeier vor Ort für fünf Jahre eingesetzt.
- Zum Austausch und für Kooperationen vernetzen sich Seelsorgeteams örtlich, regional und diözesan.
- Gemeinsam mit dem zuständigen Priester sorgen Seelsorgeteam und Pfarrgemeinderat dafür, dass Glaube und Seelsorge im umfassenden Sinn am Ort zeit- und menschengemäß gelebt werden.
- Am Ende der ST-Periode wird eine Auswertung vorgenommen, Ende oder Weiterführung beschlossen und die bisherigen oder neue Personen mit der ST-Verantwortung betraut.
Ganzheit von Seelsorge ist mehr als „liturgische Mitversorgung und ein Kirchendach, wo es nicht hinein regnet“.