Mit Vertrauen auf den Geist Gottes an den Start
Strukturentwicklung - EIN SPIRITUELLER WEG
„Ja, wir machen das, wir gehen diesen Weg gemeinsam“! Mit dieser Aussage und Bitte hat Bischof Manfred mit 1.2.2021 die Entscheidung zur Umsetzung der neuen Struktur bekannt gegeben. Im „Zukunftsweg“ wurden Leitlinien formuliert und Schwerpunkte festgelegt, die die inhaltliche und spirituelle Basis für die Struktur bilden. Gebet, Glaubensgespräche und gemeinsame Planungen sollen uns helfen, unseren Platz als Christ*in in der Welt einzunehmen.
KERNTEAM- UND ZEITPLAN
Ein Kernteam bestehend aus Dekanatsleitung und Begleitteam wird als „Steuerungsgruppe“ tätig sein. Es besteht aus zwei Gemeindeberater*innen und einer inhaltlich beauftragten Person als Verbindung zur Diözese. Die inhaltlich Beauftragten sollen den Gedanken des Strukturmodells vermitteln und die spirituellen Aspekte wachhalten. Drei größere Versammlungen für den Dekanatsrat und die Pfarrgemeinderäte sind im Vorbereitungsjahr vorgesehen. Ein Blick für die eigene Situation und für den gemeinsamen pastoralen Handlungsraum entsteht und Verbindendes wird entdeckt.
VORBEREITUNGSJAHR
In jedem Dekanat findet im Herbst eine Startveranstaltung statt. Sie beinhaltet einen spirituellen Feier-Impuls sowie die Präsentation des Zeitplans und der inhaltlichen Schwerpunkte Spiritualität, Solidarität und Qualität. Mit der Kick-off-Veranstaltung beginnt die Sensibilisierungs- und Situationsanalysephase. Sie dient dazu, die inhaltlichen und spirituellen Grundlagen zu bearbeiten und eigene Stärken und Grenzen zu erkennen.
Ein Standort für ein gemeinsames Büro neben den bestehenden Pfarrgemeindebüros und ein gemeinsamer Pfarrname werden gefunden. Bis Sommer erarbeitet jedes Dekanat (Pfarre) anhand eines Leitfadens die Grundausrichtung für ein Pastoralkonzept. Die Stellen des Pfarrers und der Pfarrvorstände werden ausgeschrieben. Die Besetzungen werden bis April 2023 erfolgen.
UMSETZUNGSJAHR
Die Arbeit in der neuen Struktur soll ab 1. September des zweiten Jahres erfolgen, die rechtliche Errichtung wird mit Jahreswechsel, in diesem Fall mit 1. 1. 2024 erfolgen. Die durch Fusion entstandene neue Pfarre tritt umfassend in die Rechte und Pflichten der derzeitigen Pfarren ein. Auf dem Titel der Pfarrkirche als eigener Rechtsträger bleibt die finanzielle Eigenständigkeit der Pfarrteilgemeinde (Pfarrgemeinde) erhalten.
Bis zum Ende des Vorbereitungsjahres werden die Seelsorgeteams für die Pfarrgemeinden gefunden. Sie bilden die Leitung des Pfarrgemeinderates und der Pfarrgemeinden. Es wird eine begleitende Ausbildung für die neuen Seelsorgeteams in den Regionen organisiert. Auf Pfarrebene wird sich ein pfarrlicher Pastoralrat und ein pfarrlicher Wirtschaftsrat konstituieren. Die Fachteams Pfarrgemeindliche Öffentlichkeit werden – gemeinsam mit den Kernteams - laufend in ihren jeweiligen Pfarrgemeindebriefen bzw. auf ihren jeweiligen Websites über den Stand der Entwicklungen in ihren Pfarrgemeinden informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Dekanats-Assistenz nach dem aktuellen Stand und nach den Schritten der Umsetzung in Ihrer Pfarre auf dem Zukunftsweg, damit Sie in Ihren Pfarrgemeinde-Medien jeweils aktuell darüber berichten können!