PGR-Plenumssitzungen: Reichen vier Termine?

Seit 50 Jahren hat sich die statutarische Mindest-Anzahl der PGR-Sitzungen mit vier pro Jahr als Standard-Zahl eingebürgert. Dabei handelt es sich um eine Mindestzahl und nicht um eine praxisbezogen empfohlene.
Wieviel Zeit darf zwischen den Plenumssitzungen vergehen, dass ein kontinierliches Wirken möglich wird? Acht Wochen? Oder besser nur sechs? Bei intensiven Großprojekten in der Pfarrgemeinde wird die Sitzungshäufigkeit erhöht - und das wird als positiv erlebt, weil die Wirksamkeit des Beratens und Umsetzens verbessert wird. Es wird auch leichter möglich, bei den Beratungen in die Tiefe zu gehen.
Die Vorteile von 5 oder 6 PGR-Plenumssitzungen im Jahr:
- Die Tagesordnungen müssen nicht vollgestopft werden.
- Themen können vertieft bearbeitet werden.
- Es entsteht ein Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühl
- Mit gestärktem Vertrauen lassen sich auch die herausfordernden Themen besser bearbeiten.
- Das Dranbleiben an einem Thema ist leichter möglich.
Wie geht es Ihnen mit der Häufigkeit Ihrer PGR-Plenumssitzungen?
Ich freue mich, wenn wir darüber ins Gespräch kommen, vielleicht schon bei der Jahresveranstaltung der Pfarrgemeinderäte in Puchberg?
Herzlich, Ihre Beate Schlager-Stemmer