Der Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde, das die Aufgabe hat, sich in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, zu beraten und über diese Fragen zu beschließen. Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus gewählten, delegierten, kooptierte und amtlichen Mitgliedern zusammen. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, (Pfarrprovisor, Pfarradministrator), die Pfarrassistent/inn/en und weitere pastorale Mitarbeiter/innen. Delegierte werden u.a. von der Katholischen Aktion und den Religionslehrer/inne/n entsandt. Um bestimmte Gruppen oder Themen im Pfarrgemeinderat zu sichern, können vom Pfarrgemeinderat weitere Mitglieder in den Pfarrgemeinderat kooptiert werden.
Der stark von ehrenamtlichem Engagement getragene Pfarrgemeinderat ist ein Ergebnis des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65). Er wurde von den im Anschluss stattfindenden Diözesansynoden mit dem Ziel eingerichtet, die Beteiligung der Pfarrgemeinde bei der Leitung der Pfarrgemeinde zu sichern. Die Diözesansynode in der Diözese Linz tagte 1970-72 unter dem Titel „Kirche um der Menschen willen“.
Wie entsteht ein Pfarrgemeinderat?
Der Pfarrgemeinderat (mindestens die Hälfte der Mitglieder) wird von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählt. In der Diözese Linz sind alle Katholik/inn/en ab 16 Jahren aktiv und passiv wahlberechtigt. Viele Pfarrgemeinden machen von der Möglichkeit Gebrauch, schon 14jährige Gefirmte aktiv zur Wahl einzuladen. An der Pfarrgemeinderatswahl einer Pfarrgemeinde können auch Katholik/inn/en teilnehmen, die nicht im Pfarrgebiet wohnen, die sich jedoch zugehörig fühlen.
Wie lange wirkt ein Pfarrgemeinderat?
In den österreichischen Diözesen wird seit 1987 zu einem gemeinsamen, von der Österreichischen Bischofskonferenz festgelegten Termin alle fünf Jahre in den Pfarrgemeinden ein neuer Pfarrgemeinderat gewählt. In der Diözese Linz gilt der 8. April 1973 als ersten diözesaner Wahltermin. Die Pfarrgemeinderatswahl 2022 ist die elfte.
Gibt es auch nach der Umsetzung der neuen Struktur in der Diözese Linz Pfarrgemeinderäte in den neuen Pfarrgemeinden?
Ja. Die neuen Pfarrgemeinderäte werden wie bisher von der Bevölkerung der Pfarrgemeinde gewählt. Anstelle der bisherigen Pfarrgemeinderats-Leitung wählen die Pfarrgemeinderäte ein Seelsorgeteam (5-7 Personen) zu dem vier GrundauftragskoordinatorInnen gehören (Gottesdienst feiern, Not sehen und helfen, von der Hoffnung erzählen, gastfreundliche Gemeinschaft leben). Das Seelsorgeteam leitet den Pfarrgemeinderat als Geschäftsführung und darüber hinaus die neue Pfarrgemeinde im Rahmen der neuen Pfarre, die an die Stelle des bisherigen Dekanates tritt.
Auch wenn Sie nicht zum engeren Kreis gehören und nicht jeden Sonntag in den Gottesdienst gehen: Die Menschen, die sich für die Pfarrgemeinde aktiv einsetzen, erfahren durch Ihre Stimme bei der Pfarrgemeinderatswahl Wertschätzung und Bestätigung. Daher sind Sie eingeladen, die Engagierten durch Ihre Stimmabgabe zu unterstützen.
Wie kann ich mich an der Pfarrgemeinderatswahl beteiligen?
Es gibt in der Diözese Linz die Wahl aus einer Kandidat/inn/enliste, zu der Sie am 20. März 2022 in das Wahllokal Ihrer Pfarrgemeinde eingeladen werden. Informationen über die KandidatInnen finden Sie im Pfarrblatt, in den Schaukästen und auf der Website der Pfarrgemeinde. Die KandidatInnen stellen sich näher vor.
In etwa 100 (der 486) Pfarrgemeinden findet 2022 die Pfarrgemeinderatswahl als sogenannte „Urwahl“ statt: Hier können alle Wahlberechtigten Katholik/inn/en auf einen „Urwahlstimmzettel“ geschrieben werden. Da im Anschluss an diese Wahl noch die Wahlannahmegespräche geführt werden, wird diese Wahlform bereits im Februar 2022 durchgeführt. Am 20. März 2022 wird der durch Urwahl entstandene Pfarrgemeinderat vorgestellt. Bitte lesen Sie die Informationen aus Ihrer Pfarrgemeinde durch, dort finden Sie alle Möglichkeiten, sich zu beteiligen, z.B. auch durch Briefwahl.