Pfarrgemeinde
Zur pastoralen Funktion der Pfarrgemeinden gibt das Handbuch zu Strukturmodell bescheid:
„Die Pfarrgemeinde ist eine Gemeinschaft von Gläubigen innerhalb der Pfarre. In ihr soll das kirchliche Leben im Sinne der vier Grundfunktionen gelebt und entwickelt werden, so wie es den Gegebenheiten vor Ort entspricht (Ressourcen, Lebenssituation der Menschen, …). Sie bietet Möglichkeiten, Kirche als Beziehungsgeschehen zwischen Gott und den Menschen untereinander zu leben und zu erleben. Dort sollen auch die Vernetzung und der Kontakt mit den Vereinen und den politischen FunktionsträgerInnen erfolgen.
Pfarrgemeinden haben die Menschen, die an den zum Pfarrgemeinde-Gebiet gehörenden Orten wohnen, im Blick und sind ihnen verpflichtet – auch im Sinne der Beteiligung. Wo etwas am Ort nicht gelebt, angeboten, verwirklicht werden kann, wird auf andere Orte der kategorialen oder territorialen Pastoral in der Pfarre – und darüber hinaus – verwiesen.“
Handbuch zum Strukturmodell, S. 33
Der die Pfarrgemeinden begründende Rechtstext lautet:
„Die Pfarre ist insbesondere in Pfarrteilgemeinden untergliedert, die Pfarrgemeinden genannt werden. Die Umschreibung der Pfarrteilgemeinden (Pfarrgemeinden) orientiert sich an den historischen Pfarrgrenzen. Änderungen aufgrund eines pfarrlichen Antrags bedürfen der Zustimmung des Ortsordinarius. Daneben kann es in der Pfarre auch weitere pastorale Orte geben.“
(Ordnung der Pfarren in der Diözese Linz, § 8 LDBl. 16773, 2021, Art. 23)
Die Pfarrgemeinde stellt einen zentralen eigenständigen Ort christlich-kirchlichen Lebens im pastoralen Handlungsraum der neuen Pfarre dar, der sie als Pfarrteilgemeinde zugeordnet ist.