PGR-Sitzungen: Aktuelle Regelungen
Aktuell gilt für Sitzungen der Pfarrgemeinderäte, der PGR-Leitungen, der PGR-Wahlvorstände und der PGR-Fachausschüsse diese Regelung:
Auskunft von Ordinariatskanzler Christoph Lauermann:
"Aktuell stehen wir bei der 6. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung und die wurde auch schon wieder mehrmals novelliert. Die Ausnahme für Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen, die digital nicht möglich sind, findet sich in §14 (1) 5. Bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen sind in jedem Fall Masken zu tragen. Gesetzlich verpflichtend sind Tests nicht. Empfehlen würde ich sie auf jeden Fall. Genauso würde ich empfehlen, Wohnzimmertests für diejenigen zur besorgen, die kein aktuelles Testergebnis haben – dann können sie vor der Sitzung noch schnell einen Antikörpertest machen."
Es kann sein, dass manche Mitglieder der Pfarrgemeinderäte nicht zu den Sitzungen kommen wollen oder können. Bitte sehen Sie die Möglichkeit von Hybrid-Sitzungen vor, damit zumindest mitgehört werden kann. Die Sitzungen sollen stattfinden, damit gut abgestimmt in der Pfarrgemeinde vorgegangen werden kann.