Rahmenordnung für öffentliche Gottesdienste - gültig in OÖ ab 17.12.21
Durch diese teilweise Beendigung des Lockdowns kann auch die Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste angepasst werden.
Auch wenn darin die Wirksamkeit ab 12. Dezember 2021 angeführt wird, gilt dies nicht für Oberösterreich! Aufgrund der Pandemielage in Oberösterreich gilt in der Diözese Linz bis zum Ende des regionalen Lockdowns am 16. Dezember 2021 weiterhin die Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz in der Fassung vom 22. November 2021, dies hat Bischof Manfred Scheuer mit einem Dekret festgelegt.
Rahmenordnung für öffentliche Gottesdienste, gültig in OÖ ab 17.12.2021
Dekret von Bischof Manfred Scheuer
Die adaptierte Rahmenordnung ist in Oberösterreich somit erst ab dem 17. Dezember 2021 wirksam.
Quelle: Kommunikationsbüro, 11.12.2021