Pastoral in der Zeit der Corona-Pandemie
Zum Thema "Sitzungen des Pfarrgemeinderates" lesen Sie weiter im Ordner "PGR-Sitzungen" unter "RAT"
Zum Thema "Klausuren des Pfarrgemeinderates" lesen Sie weiter im Ordner "PGR-Klausuren" unter "RAT"
Voraussichtlich: 6. Februar 2021
Versand der neuen Rahmenordnung für öffentliche Gottesdienste ab 7. Februar 2021.
Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut Vereinbarung zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eingeschränkte Sitzplatzanzahl.
26. Jänner 2021
Die Rahmenordnung, die vorerst bis zum 6. Februar 2021 gültig ist, wurde auf die neuen Abstands- und FFP2-Maskenregelung aktualisiert. Zwei Meter Abstand und das ständige Tragen der FFP2-Masken sind nun sowohl bei den (nicht öffentlichen) Gottesdiensten und beim individuellen Besuch der Kirchen einzuhalten.
Download aktualisierte Rahmenordnung 2021-01-26
21. Dezember 2020
Öffentliche Gottesdienste bis einschließlich 27. Dezember 2020 möglich
Am 21. Dezember 2020 ist die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für den Zeitraum 28. Dezember 2020 bis 17. Jänner 2021 erschienen. Sie entspricht inhaltlich der Rahmenordnung für den zweiten Lockdown (17.11.-6.12.2020). Dass öffentliche Gottesdienste unter den geltenden Abstands- und Hygieneregeln bis zum Sonntag, 27. Dezember 2020 möglich sind, kann helfen, die Feiernden auf mehrere Gottesdienste aufzuteilen. Ab dem 28. Dezember werden die Gotteshäuser den Gläubigen weiterhin für persönliche Gebete offenstehen.
Hier ist der Link zur aktuellen Rahmenordnung 28. Dezember 2020 bis 17. Jänner 2021.
Brief an die Sternsingerverantwortlichen vom 21.12.2020
17. Dezember 2020
Aus der diözesane Mitarbeiterinformation vom 17.12.2020: Nach der aktuellen Verordnung sind der 24. und der 25. Dezember ausgenommen von den Ausgangsregelungen. Von 24. Dezember 0.00 Uhr bis 25. Dezember 23.59 Uhr gelten demnach keine Ausgangsbeschränkungen und daher sind auch Gottesdienstbesuche in der Nacht möglich.
Musik im Gottesdienst zu Weihnachten: Es gelten die Regelungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste (seit 7.12.2020). Gemeinde- und Chorgesang sind also auch zu Weihnachten nicht möglich.
Eine wichtige Klarstellung zu diesen Regelungen: Es können im Gottesdienst auch bis zu vier Blasinstrumente (Bläserquartett) spielen. Der Blasmusikverband hat diese Information vor kurzem auch seinen Mitgliedern mitgeteilt.
Die Musizierenden dürfen für die Dauer des Singens (Spielens) den Mund-Nasen-Schutz abnehmen, wenn ein erhöhter Mindestabstand von 2m gewährleistet ist.
Am Freitag, 17.12.2020 werden seitens der Österreichischen Kirchenmusikkommission ergänzende Informationen zur praktischen Umsetzung der Regelungen veröffentlicht.
Diese Informationen werden nach der Veröffentlichung umgehend auf der Informationsseite des Kirchenmusikkreferats abrufbar sein.
Bitte beachten Sie, dass die Regelungen auf die jeweils konkrete räumliche Situation im Kirchenraum anzupassen sind, das betrifft insbesondere die sorgfältige Einhaltung der Mindestabstände.
Jahreswechsel-Andacht für zu Hause: Liturgiereferent Josef Keplinger hat eine Andacht für den letzten Tag des Jahres 2020 gestaltet. Diese kann zuhause gebetet werden. Einzelne Elemente können natürlich auch für die Jahresschlussandacht in der Kirche Verwendung finden. Hinsichtlich der musikalischen Gestaltung sind dann die Richtlinien der Bischofskonferenz zu beachten, zum Totengedenken sollen – je nach örtlichem Brauch – eine oder alle Glocken läuten. Diese Andacht und weitere Vorschläge für den Weihnachtsfestkreis finden Sie unter:
https://www.dioezese-linz.at/institution/8039/article/162477.html
14. Dezember 2020
Sternsingeraktion 21 – Sternsingen – aber sicher!
https://www.dioezese-linz.at/site/kjs/einewelt/article/162830.html
Alle wichtigen Informationen für die kommende Sternsingeraktion, den möglichen Hausbesuchen, den Vorbereitungen und zum Hygienekonzept: https://www.dioezese-linz.at/site/kjs/einewelt/article/162830.html
11. Dezember 2020
Christmette ist nach den derzeitigen Regelungen möglich
Es gibt von seiten der Bundesregierung Ausnahmeregelungen für die Weihnachtsfeiertage, die die Feier der Christmette nach 20.00 Uhr möglich machen.
Gottesdienste zu Weihnachten 2020
Schulklassengottesdienste - Begräbnisse - Sternsinger 2021 - Polizeipräsenz - Kostenlose-Coronatests
4. Dezember 2020
Rahmenordnung für öffentliche Gottesdienste, wirksam von 7. Dezember 2020 bis vorerst 6. Jänner 2021
23. November 2020: Advent und Weihnachten für Kinder.
Ein Video, ein Adventkalender, Feieranregungen für eine private Adventkranzsegnung, für die Adventsonntage und für eine Nikolausfeier in der Familie, erstellt von der Katholischen Jungschar der Diözese Linz.
https://www.dioezese-linz.at/site/kjs/home/featured/article/162987.html
19. November 2020: MitarbeiterInnenaussendung der Diözese Linz u.a. zu den Themen Advent und Weihnachten, Sternsingen sowie Planungen für Erstkommunion und Firmung 2021. Mit vielen guten Anregungen.
Text der Mitarbeiteraussendung vom 19. November 2020
Erstkommunion-Vorbereitung 2021
19. November 2020: Pfarrgemeinderat im "harten" Lockdown (17.11. bis vorerst 6.12.2020)
Die Verschärfung des Lockdown soll helfen, die Ausbreitung von Covid 19 zu reduzieren bzw. für das Gesundheitssystem bearbeitbar zu machen. Grundsätzlich gilt, dass in der Zeit des Lockdown das persönliche physische Zusammentreffen so viel wie möglich reduziert wird. Bitte alle Besprechungen, wenn irgendwie möglich per Telefon oder Online machen.
Rechtlich ändert sich bezüglich der Sitzungen von Pfarrgemeinderäten (PGR-Plenum, PGR-Leitung, PGR-Fachausschüsse, die im PGR-Statut genannt sind, also auch Liturgie) in der „Notverordnung“ für den „harten“ Lockdown nichts: Weiterhin sind die Sitzungen der Pfarrgemeinderäte als „unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen juristischer Personen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist“ rechtlich erlaubt.
Es ist ein Zeichen von Solidarität und Verantwortung der Kirche, in der gegenwärtigen angespannten Situation die „Aufschiebbarkeit“ einer Sitzung besonders genau zu prüfen. Für diese Überprüfung eignet sich eine digitale Absprache in der Pfarrgemeinderatsleitung, etwa über MSTeams, WhatsApp, Zoom. Über eine E-mail-Aussendung kann man zumindest die Meinungen der PGR-Leitungsmitglieder einholen.
- Gibt es die Möglichkeit, die Sitzung online, über MS Teams oder Zoom stattfinden zu lassen? https://www.dioezese-linz.at/institution/8801/fachbereiche/sitzungen/article/148783.html
- Wenn ein Thema bereits fertigdiskutiert ist und nur noch formell beschlossen werden muss, eignet sich eine Umlaufabstimmung.
https://www.dioezese-linz.at/institution/8801/fachbereiche/sitzungen/article/161957.html
Planungen für Advent und Weihnachten stehen an. Für Details und Feinabstimmungen der Planungen werden am besten digitale Kommunikationsformen vereinbart, z.B. E-Mail und WhatsApp oder MS Teams bzw. Zoom. Für bilaterale Absprachen ist das Telefon geeignet. Für kreative und innovative Planungen kann es notwendig sein, sich im PGR-Fachausschuss Liturgie für eine physische Sitzung zu treffen. Diese Sitzung muss den Hygiene-Regeln entsprechen (1,5 m Abstand, eigener Tisch für jede teilnehmende Person, häufiges Lüften, Mund-Nasenschutz, Handhygiene) und sollte möglichst kurz dauern.
16. November 2020: Aktualisierte Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste der Österreichischen Bischofskonferenz.
Erklärend zu den Angaben in der Rahmenordnung wird darauf hingewiesen, dass ein gemeinsames Beten (Totenwache) für Verstorbene zum Beispiel am Vorabend des Begräbnisses derzeit nicht stattfinden kann. Eine Einladung zum persönlichen Gebet zu Hause wäre eine Alternative. Zur Feier des Begräbnisses selbst sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste (Messfeier/Wort-Gottes-Feier) unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Für sie gelten die Regeln der Rahmenordnung.
4. November 2020: Sitzungen von Pfarrgemeinderat oder anderen „statutarisch notwendigen Organen“ der Pfarre sind möglich, sofern sie unaufschiebbar sind und eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist. Aus Gründen der Covid-19-Prävention ist es ratsam, diese Bestimmung derzeit eng auszulegen und gegebenenfalls anstelle eines PGR-Plenums eine Vorstandssitzung abzuhalten. Auch soll die Besprechung so anberaumt werden, dass die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zwischen 20.00 und 6.00 Uhr möglich ist.
Die Pfarrgemeinderatsleitung kann in der Zeit des Lockdown einen Überblick über die aktuellen Themen schaffen, den PGR-Fachausschüssen Unterstützung anbieten, für Informationsfluss sorgen. Da die Sitzung der PGR-Leitung eine Pfarrgemeinderats-Plenumssitzung nicht ersetzt, werden die für den November geplanten Plenumssitzungen, die nun physisch nicht stattfinden können, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Fachausschüsse des Pfarrgemeinderates, Arbeitsgruppen, Bauausschüsse entscheiden über die "Unaufschiebbarkeit" ihrer aktuellen Themen und Anliegen. Im Bereich der Liturgie und der Kinderliturgie ist es mit Blick auf Weihnachten gut, sich bald abzusprechen, wenn möglich, digital, um einen Fahrplan zu erstellen, wann was entschieden wird; welche Varianten von Feiern angedacht werden; wann und wo es Informationen gibt, wie in der Pfarrgemeinde Weihnachten gefeiert wird - auch mit Blick auf das Advent/Weihnachtspfarrblatt.
Als Zeitpunkte für Sitzungen des Pfarrgemeinderates, der Pfarrgemeinderatsleitung, der Liturgiefachausschüsse und Pfarrblatt-Redaktionsteams etc. eignen sich, da viele Ehrenamtliche berufstätig sind, der frühe Abend, Freitagnachmittag, Samstagvormittag, Samstagnachmittag.
Pfarren, die auf digitale Sitzungen umsteigen wollen, finden Anregungen zum Gelingen dieser Sitzungen von Heinrich Brandstetter (Organisationsentwicklung und Gemeindeberatung) auf: www.dioezese-linz.at/pgr (RAT/PGR-Sitzungen).
23. Oktober 2020: Brief von Generalvikar Severin Lederhilger
23. Oktober 2020: Allerheiligen 2020
23. Oktober 2020: Änderungen bei den Covid-19-Maßnahmen bei den Gottesdiensten: Kirchenmusik und Begräbnisse
23. Oktober 2020: Covid-19-Maßnahmen außerhalb des Gottesdienstes
23. Oktober 2020: Feiern und Veranstaltungen im Freien
22. Oktober 2020: Aufruf der Bischofskonferenz zu Allerheiligen/Allerseelen
Wegen der stark steigenden Corona-Infektionen sollen heuer zu Allerheiligen und Allerseelen keine gemeinsamen Friedhofsfeiern stattfinden.
Das Dokument der Bischofskonferenz finden Sie unter https://www.bischofskonferenz.at/handreichungen/allerheiligen-allerseelen-2020
Impulse, wie Allerheiligen und Allerseelen persönlich begangen werden kann, finden Sie unter www.dioezese-linz.at/allerheiligen.
9. Oktober 2020: Rahmenordnung der Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste
5. Oktober 2020: Informationen der Österreichischen Bischofskonferenz zu einmaligen Feiern 5.10.2020
7. Juli 2020: Versand des Erlasses des Diözesanbischofs auf Grund der erneut steigenden Corona-Infektionszahlen - mit Gültigkeit für das gesamte Gebiet der Diözese Linz.
19. Juni 2020: Versand einer weiteren Rahmenordnung zu den Gottesdiensten der Österreichischen Bischofskonferenz
28.5.2020: Versand der Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz zu liturgischen Feiern ab 29.5.2020. Weiters erscheinen der "Rechtliche Rahmen für persönliche Zusammentreffen", "Richtlinien für die Chorarbeit der Österreichischen Kirchenmusikkommission" und "Hinweis zu Begräbnissen".
14.5.2020: Versand der aktualisierten Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz und Hinweise zur Umsetzung in der Diözese Linz. Die Gottesdienste unter freiem Himmel sind nun geregelt wie auch die PGR-Sitzungen.
3.5.2020: Versand der Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz und Hinweise zur Umsetzung in der Diözese Linz. Besondere Regelungen für Gottesdienste im Freien stehen noch aus.
30.4.2020: Bitte noch ein paar Tage warten: In einer "Vorabinformation und Klärung" teilt Generalvikar Severin Lederhilger den MitarbeiterInnen der Diözese Linz mit, dass die detaillierte Orientierung für Gottesdienste u.a. in der Diözese Linz erst in den nächsten Tagen ausgesandt wird, da die entsprechenden Verordnungen der Bundesregierung noch nicht veröffentlicht sind. Hier ist der Text dieser Vorabinformation.
28.4.2020: Generalvikar Severin Lederhilger plant noch in dieser Woche (Kalenderwoche 18) eine "Orientierung" für die Gottesdienste ab Mitte Mai herauszugeben - in Abstimmung mit der Österreichischen Bischofskonferenz. Diese Orientierung wird an die MitarbeiterInnen ausgesandt und ist Inhalt des Mails an die Pfarrgemeinderäte.
23.4.2020: Kultusministerin Susanne Raab gibt in einer Pressekonferenz mit Erzbischof Christoph Schönborn bekannt, unter welchen Bedingungen ab 15. Mai 2020 Gottesdienste in Kirchen abgehalten werden können. Informationen auf www.dioezese-linz.at/corona. Die Diözesanleitung erarbeitet konkrete Regelungen und sendet diese Anfang der letzten Aprilwoche an die MitarbeiterInnen aus. Im Anschluss kommt der Newsletter an die Pfarrgemeinderäte.
22.4.2020: In der Kirchenzeitung der Diözese Linz vom 23. April 2020 dämpfen die Bischöfe der Hoffnungen auf baldige Gottesdienste in Kirchenräumen, wie wir sie gewöhnt sind und bitten um Geduld. Das Beisammensein in einem geschlossenen Raum, in dem gesungen und gesprochen wird, und das länger als 15 Minuten dauert, birgt nach wie vor ein hohes Ansteckungsrisiko.
21.4.2020: Gottesdienste sollen laut Bundesregierung ab Mitte Mai wieder möglich sein. Die Details gibt die Bundesregierung am Donnerstag, 23. April 2020 bekannt. Die Diözesanleitung bereitet ein "Mail an alle" für den Freitag, 24. April 2020 vor. Die Aussendung des Newsletters an die Pfarrgemeinderäte ist ebenfalls für Freitag 24. April geplant.
20.4.2020: Nach dem Weißen Sonntag und den Lockerungen bei den Ausgangsbeschränkungen ist die Diözesanleitung in Beratung (auch mit der Bundesregierung), ob und wie es kirchliche Feiern geben kann. Eine Aussendung an die MitarbeiterInnen ist in Vorbereitung, ebenso ein Newsletter an alle Mitglieder der Pfarrgemeinderäte.
Der Leiter der Regionalcaritas Wilfried Scheidl informiert und gibt Anregungen, wie soziale Fachausschüsse jetzt wirken können:
Download Empfehlung an die PGR-Fachausschuss-Leiter/innen "Caritas".
Eine weitere pfiffige Idee entstand in der Pfarre Vorchdorf, in Zusammenarbeit mit der Referentin der Regionalcaritas. Dort ist geplant, dass die Mitglieder der Katholischen Jugend u.a. älteren Menschen einen Ostergruß vor die Tür stellen.
Eine Fülle von Anregungen, wie Pfarrgemeinden trotz dieser widrigen Umstände handlungsfähig bleiben und in die Menschen der Pfarrgemeinde in Kontakt bleiben, finden Sie in den Artikeln von Maria Krone, die sie auf der Homepage der Pfarrlichen Öffentlichkeitsarbeit erstellt hat.
Wie reden wir miteinander, wenn wir uns nicht treffen können
Pastorale Ideen für die Zeit der Corona-Pandemie
Ein Newsletter an alle Pfarrgemeinderätinnen und Pfarrgemeinderäte ging am 26. März 2020 hinaus - mit den Inhalten des Mitarbeitermailings des Kommunikationsbüros zu den Kar- und Ostertagen vom 26. März 2020.
Aus der Katholischen Jungschar kommen Anregungen für das Feiern mit Kindern:
Sonntag feiern mit Kindern zuhause: https://www.dioezese-linz.at/corona/seelsorge/mit-kindern-sonntag-feiern
Gesammelte Tipps, Ideen, Elternimpulse, die ständig erweitert werden: https://www.dioezese-linz.at/site/kjs/praktisches/ideenzuhause