Ehemaliger Kompetenzlehrgang Pfarrverwaltung
Aufgrund der Kollektivvertragsänderung 2024 ist die Absolvierung des Kompetenzlehrganges ab Juli 2024 nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Einstufung als Fachsekretär:in in G4. Weiterhin erforderlich sind der Nachweis von zwei (externen oder internen) einschlägigen Berufsjahren sowie das Zutreffen von mindestens drei der genannten Tätigkeitsmerkmalen.
Auch wenn der bisherige Kompetenzlehrgang nicht mehr verpflichtend zu absolvieren ist und in seiner gewohnten Form auch nicht mehr angeboten wird, ist eine fachliche Qualifizierung und Weiterbildung für eine qualitätsvolle Arbeit im Pfarrsekretariat empfehlenswert.
Zu den Veranstaltungen für neu beginnende Pfarrsekretär:innen