... ist dem Generalvikariat der Diözese Linz zugeordnet & für die Ausbildungsbegleitung der LaientheologInnen unter den oö. Theologiestudierenden zuständig.
Religiöse Bildung und die Schaffung kirchlicher Netzwerke erfordern gut und umfassend ausgebildete Menschen. Seelsorgliche Aufgaben werden seit dem 2. Vatikanischen Konzil vermehrt von (Laien-)Theolog*innen übernommen.
Die österreichische Bischofskonferenz hat daher 1978 für die Anstellung von Laientheolog*innen im kirchlichen Dienst (Schule, Pastoral, diözesane Ebene) allgemeine und besondere Voraussetzungen benannt. Aufgrund dieser Vorgaben wurden in den Diözesen grundlegende Kompetenzen für den kirchlichen Beruf formuliert und Ausbildungsprogramme entwickelt. 2016 hat die österreichische Bischofskonferenz die überarbeitete Ordnung in Kraft gesetzt. Die „Rahmenordnung in Bezug auf die Voraussetzungen für Anstellungen im kirchlichen Dienst: Gültig für die Anstellung von AbsolventInnen eines theologischen Studiums oder eines Lehramtsstudiums für das Fach kath. Religion in Schule sowie Pastoral und auf diözesaner Ebene“ trägt den etablierten diözesanen Ausbildungsprogrammen und Erweiterungen (vor allem im Bereich Spiritualität), dem Wandel in den Anforderungen an kirchliche MitarbeiterInnen sowie den geänderten Ausbildungsstrukturen für den Lehrberuf Rechnung.
Diese Anstellungsbedingungen sind Grundlage für die Ausbildungsbegleitung. Die 2024 in der Diözese Linz aktualisierte Ausbildungsbegleitung benennt Kompetenzen, die Studierende beim Einstieg in einen kirchlichen Beruf mitbringen sollen. Die dabei angebotenen Wege und Elemente sind punktuell und ergänzen die eigenverantwortliche Bildung der Studierenden.