Antragsformular
Ansuchen an den Hilfsfonds sind mit dem entsprechenden Antragsformular zu stellen. Dieses kann im Generalsekretariat der KA angefordert oder von der Homepage heruntergeladen werden (www.familienstiftung-hilfsfonds.at). Es liegt weiters in vielen Beratungsstellen auf.
Nachweise und Belege
Für die im Antrag angeführten Daten sind entsprechende Belege oder Nachweise schriftlich (in Kopie) zu erbringen. Alternativ dazu ist auch eine Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben im Antragsformular durch die Beratungsstelle möglich.
Einverständniserklärung
Jede/r Antragsteller/in verpflichtet sich, die im Antragsformular erbetenen Daten wahrheits-gemäß anzuführen. Bei offensichtlich unrichtigen Angaben kann das Vergabekuratorium zu Unrecht bezogene Leistungen gerichtlich einfordern.
Der/die Antragsteller/in räumt dazu dem Hilfsfonds das Recht ein, etwaige weitere Informationen auch von Dritten einzuholen (ausgenommen Informationen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen) und die Antragsdaten zur Abstimmung und Überprüfung der Förderungswürdigkeit an die Soziale Beratung und Hilfe sowie Schwangerenberatung der Caritas weiterzuleiten.
Höhe einer Beihilfe
Die Höhe der einmaligen Beihilfe liegt in der Regel zwischen € 200,- und € 400,-, in Aus-nahmefällen können bis max. € 500,- bewilligt werden. Ausschlaggebend hierfür sind die im Antrag geschilderte Situation sowie die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten der Familienstiftung.
Auszahlung und Übermittlung von Beihilfen
Beihilfen werden im Regelfall nicht direkt an den/die Antragsteller/in, sondern an Vermieter, Stromversorger, etc. oder auch an die kooperierende Beratungsstelle überwiesen.
Außerordentliche Unterstützungsmaßnahmen:
Neben der Vergabe von Beihilfen können in Ausnahmefällen per Beschluss durch den Stiftungsbeirat auch weitere Projekte und Maßnahmen unterstützt werden, wenn diese dem in § 2 des Statuts der Familienstiftung formulierten Zweck (= finanzielle Unterstützung von in Not geratenen Familien, Alleinerziehenden und Schwangeren im Gebiet der Diözese Linz) entsprechen.