Urheberrecht
Das Urheberrechtsgesetz gibt einer Person die rechtliche Möglichkeit, selbst über die Verwertung des von ihm geschaffenen Werkes zu entscheiden. Er kann bestimmen, wer es wie verwenden darf (durch Einräumung von Werknutzungsrechten oder -bewilligungen).
Jede Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Zustimmung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar – auch, wenn der Urheber namentlich angeführt ist.
Urheberrechtsverletzungen passieren vor allem durch Downloads von Websites (zB von Fotos, Gedichten, Texten, Rätseln und Illustrationen für Kinderseiten, etc.) bzw. durch Kopieren oder Abschreiben aus Büchern, um diese Werke in Pfarrblättern oder sonstigen pfarrlichen Unterlagen zu veröffentlichen.
Möchte man Werke, die im Internet frei abrufbar sind oder Texte aus Büchern, Zeitschriften etc., verwenden, so empfiehlt sich unbedingt die Recherche, unter welchen Voraussetzungen (Nutzungsbedingungen) diese genutzt werden dürfen.
Bei Websites findet man meist am Seitenende, im Impressum oder unter dem Button „Nutzungsbedingungen“ Hinweise auf das Urheberrecht und den konkreten Urheber. Ist der Urheber eines Werkes nicht ohne weiteres recherchierbar, so ist der Website-Betreiber, Herausgeber oder Verlag der richtige Ansprechpartner.
Vom Urheberrecht ist übrigens das Recht am eigenen Bild zu unterscheiden: An einem Foto besteht zwar einerseits ein Urheberrecht, das dem Fotografen zu kommt, aber auch das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten (hier gelten Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrecht). (Link zu Datenschutz).
Auch für die Verwendung von Zitaten, lizenzfreien Fotos oder Bildern, Kopien, Musiknoten und Liedtexten etc. gibt es Nutzungsregelungen, die zu beachten sind. Eine Übersicht über die einzelnen Richtlinien und wertvolle Tipps finden Sie im „Urheberrecht für Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit“