Die Wirklichkeit des Scheiterns
Was ist kirchenrechtlich möglich ?
Die Kirche weiß sich dem Wort Christi verpflichtet: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt. 19,6; Mk 10,9).
Wenn eine kirchlich geschlossene Ehe gescheitert ist, kann daher (zu Lebzeiten des Partners) auch nach einer zivilgerichtlichen Scheidung keine weitere kirchliche Ehe geschlossen werden, es sei denn, die (erste) Ehe wurde ...
- nicht gültig geschlossen (-> Eheannullierungsverfahren)
- nicht (geschlechtlich) vollzogen (-> Auflösung wegen Nichtvollzug)
- mit einem Ungetauften geschlossen (-> Auflösung zugunsten einer sakramentalen Ehe)
In Krisensituationen bietet die Diözese Linz für die Bearbeitung von Konflikten Hilfe durch eine Ehe- und Familienberatung an (Pastoralamt Linz / Abteilung 'Ehe und Familie' - Tel.: 0732 / 773676).