Was ist ein Eheannullierungsverfahren?
Ein kirchliches Eheannullierungsverfahren (=Ehenichtigkeitsverfahren) ist ein Gerichtsverfahren am jeweiligen Diözesangericht, in dem die von einem Ehepartner beantragte Ungültigkeit der Ehe geprüft und gegebenenfalls festgestellt wird.
Die Ungültigkeit einer Ehe muss entsprechend nachgewiesen werden - z.B. durch glaubwürdige Aussagen und 'Eingeständnisse' der Parteien, durch glaubwürdige Zeugen, durch sonstige Beweismittel (Urkunden, Briefe, Tagebücher, etc.) sowie gerichtlich eingeholte Gutachten von Sachverständigen.