Gibt es eine Gerichtsverhandlung?
Eine mündliche Verhandlung, in der alle Parteien und Zeugen (und gegebenenfalls Anwälte) vor den Richtern gemeinsam auftreten, gibt es im kirchlichen Eheprozess nicht. Die Ehegatten und die von ihnen benannten Zeugen werden jeweils einzeln und zu verschiedenen Terminen angehört und zur Sache befragt. Das bedeutet, dass es vor Gericht zu keiner Konfrontation der (geschiedenen und zuweilen zerstrittenen) Ehegatten kommt.
Wie „öffentlich“ ist das Verfahren ?
Im Interesse der Parteien wird die Vertraulichkeit der Angaben und der Schutz der Intimsphäre bestmöglich gewahrt. Einsicht in die Akten erhalten daher nur die beiden Parteien. Sie werden dazu nach erfolgter Beweiserhebung durch das Gericht eigens eingeladen.
Inwieweit der Umstand, dass ein Annullierungsverfahren anhängig ist, bekannt gegeben wird, liegt im Ermessen der Parteien. Es handelt sich also um kein 'Geheimverfahren'.
Selbstverständlich aber sind die beteiligten Amtspersonen zu größter Verschwiegenheit verpflichtet.