Muss die Ehe schon zivil geschieden sein?
Um dem besonderen pastoralen Charakter jeder kirchlichen Gerichtsbarkeit Rechnung zu tragen, muss vor der Einleitung eines kirchlichen Eheprozesses auch die Möglichkeit einer Wiederversöhnung der Ehepartner in Betracht gezogen werden. Wenn allerdings nach menschlichem Ermessen die Versöhnung unmöglich erscheint - wovon nach einer bereits erfolgten zivilen Ehescheidung ausgegeangen wird - kann auf einen derartigen Gesprächsversuch verzichtet werden. Es wird daher kein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren begonnen, bevor nicht die Zivilscheidung durchgeführt worden ist.