In erster Linie werden an den kirchlichen Gerichten Verfahren in Eheangelegenheiten durchgeführt - dazu gehören:
Verfahren zur Nichtigerklärung der Ehe ("Eheannullierung")Verfahren zur Auflösung der Ehe bei NichtvollzugVerfahren zur Auflösung der Ehe zugunsten des Glaubens ("Privilegium Petrinum")
Vom Bischöflichen Ordinariat durchgeführt:
Verfahren zur Auflösung der Ehe von Ungetauften ("Privilegium Paulinum")