Rahmenordnung
Zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gilt es daher, nicht nur Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung zu stärken, sondern vor allem Leitungen auf allen Ebenen auf ihre Verantwortung aufmerksam zu machen. Da Gewalt vor allem im sozialen Nahraum und in Abhängigkeitsverhältnissen verübt wird, fühlen sich Kinder und Jugendliche schuldig für das, was ihnen angetan wird.