Die Betreuung der Orgel ist Sache der Chorleiter (Organisten). Dieser ist dem Pfarrer (Kirchvorsteher) dafür verantwortlich.
Im Besonderen möge beachtet werden:
1. Orgelempore, Gehäuse und Spieltisch sollen stets gut verschlossen sein. Der Zutritt zum Orgelinneren darf nu in wohlbegründeten Fällen gestattet werden. der Chorleiter (Organist) soll dabei anwesend sein, der Pfarrer (Kirchenvorsteher) muss davon wissen.
2. Der schädigende Einfluss der Witterung wird vermindert durch das Vermeiden von Luftzug und Abhaltung direkter Sonnenbestrahlung. Zur Kirchenreinigung mögen feuchte Sägespäne verwendet werden.
3. Bei großer Hitze und anhaltender Trockenheit sollen flache Gefäße mit Wasser im Orgelinneren aufgestellt werden.
4. Etwaige Dach- und Deckenschäden über der Orgel sind ehestens zu reparieren. Bei Kirchenrenovierungen ist auf den Schutz der Orgel besonders zu achten.
5. Wo Holzwurm auftritt, ist er sofort fachmännisch zu bekämpfen. Vorbeugende Maßnahmen auch bei neuen Orgeln sind zu empfehlen.
6. Beim Verlassen des Spieltisches sind alle Register und Spielhilfen abzustellen und ein etwa vorhandener Jalousieschweller zu öffnen, damit die Temperatur im Schwellkasten der des Kirchenraumes angeglichen und Verstimmungen vermieden werden.
7. Der Motor muss regelmäßig geölt und reingehalten werden. Reservesicherungen sind immer bereitzuhalten.
8. Kleinere Störungen möge der Organist selbst beheben, bei größeren ist der Pfarrer (Kirchenvorsteher) zu verständigen, der den Orgelbauer ruft.
9. Einmal im Jahr soll die Orgel durch einen Orgelbauer auf Störungen und Schäden durchgesehen werden. Alle zehn Jahre ist eine gründliche Überprüfung und Reinigung nötig.
10. Nicht durch häufiges, sondern durch unsachgemäßes Spiel wird die Orgel leiden. Man halte daher Unberufene von ihr fern.
Quellenangabe:
„Singende Kirche”