Bei Maßnahmen an Turmuhren ist das Baureferat der Diözesanfinanzkammer zu benachrichtigen. Historische Turmuhren und Räderturmuhrwerke stehen unter Denkmalschutz und dürfen nicht vom Turm entfernt werden! Die Beratungskompetenz bei historischen Räderuhrwerken liegt beim Glockenreferat und beim Baureferat (Außenanlagen, Ziffernblätter, ..)