Aufgaben
Die Kirchenmusikkommission berät und unterstützt den Diözesanbischof in Fragen der Kirchenmusik. Sie beobachtet und studiert die Entwicklung der liturgischen Musik in der Diözese und empfiehlt Maßnahmen der Unterstützung für Chöre, Chorleiter, Organisten und Liturgen. Sie berät das Kirchenmusikreferat bei der Erstellung des Schwerpunktprogramms der jährlichen Arbeit und in sonst auftretenden Fragen.
Arbeitsweise
Eine Funktionsperiode beträgt fünf Jahre. Mindestens zweimal jährlich tritt die Kommission zu einer Vollversammlung zusammen. Die sekretariellen Arbeiten werden vom Kirchenmusikreferat erledigt.