Am 31. Oktober 1517 veröffentlichte Martin Luther seine 96 Thesen in Wittenberg/Thüringen. Darin wandte er sich v. a. gegen die Ablasspraxis der katholischen Kirche. Sein Anliegen war die Rückkehr zum evangeliumsgemäßen Glauben („evangelisch“). Das „Augsburger Bekenntnis“ von 1531 gibt der Evangelischen Kirche A. B. ("Lutherische Kirche") in Österreich bis heute ihren Namen.
1578 setzte eine Verfolgung der inzwischen verbreiteten Evangelischen Kirche ein. Diese „Gegenreformation“ führte in Oberösterreich zu den Bauernkriegen (Stefan Fadinger 1626). Alle Evangelischen wurden vor die Wahl gestellt: entweder konvertieren oder das Land verlassen. „Glaube oder Heimat“ war die Devise.
Der Weg zur vollen Anerkennung der Evangelischen Kirche in Österreich erstreckte sich vom Toleranzpatent (1781) über das Protestantenpatent (1861) zum Protestantengesetz 1961, das die volle staatliche Anerkennung und die volle Gleichberechtigung mit der römisch-katholischen Kirche garantierte.
Die Theologie der Evangelischen Kirchen ist eng mit der sogenannten Rechtsfertigungslehre verbunden: Der Mensch fragt: Was muss ich tun, damit ich das ewige Leben erlange? Du brauchst gar nichts zu tun, sagt die Rechtfertigungslehre, denn alles ist schon durch Gott geschehen, da brauchst du keine Leistungen hinzuführen. Glaube und handle so, wie es einem Leben aus diesem Glauben entspricht
Die evangelische Kirche ist demokratisch organisiert. Die einzelne Gemeinde wählt sich ihre/n Pfarrer/in und ihre VertreterInnen. Die Gemeinde wird durch ein Presbyterium geleitet. Pfarren schließen sich in Diözesen (insgsamt sieben in Österreich) zusammen, die wiederum von SuperintendentInnen. Auch der Bischof bzw. die Bischöfin wird gewählt (für zwölf Jahre, Wiederwahl möglich).
Evangelischer Superintendent in Oberösterreich ist Dr. Gerold Lehner. Bischof der Evangelischen Kirche A. B. in Österreich ist Dr. Michael Bünker.
Österreich (Stand 2015)
Oberösterreich (Stand 2016)
(Quelle: Reformation 1517 - 2017: Veranstaltungsführer zum Gedenkjahr 500 Jahre Reformation in Oberösterreich, S. 18 (Hg.: Evangelische Superintendentur A. B. OÖ))
Die Evangelische Kirche A. B. hebt von ihren Mitgliedern Kirchenbeitrag ein, der nach dem Einkommen berechnet wird.
Die Evangelische Kirche A. B. ist eine gesetzlich anerkannte Kirche.
Die Evangelische Kirche A. B. ist Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) und Gründungsmitglied des Forums der christlichen Kirchen in Oberösterreich. Die Evangelische Kirche geht wie viele andere von den ökumenischen Prinzipien der „Einheit in der Vielfalt und der „versöhnten Verschiedenheit“ aus.
Die Evangelischen Kirchen A. B. und H. B. sind keine „Oberkirche“, bilden also weder eine Bekenntnis- noch eine Verwaltungsunion, sondern bilden einen Zweckverband, in dem gemeinsame Belange geregelt werden können, wie z. B. der Religionsunterricht. Ansonsten regelt jede Gemeinde ihre Belange selbstständig. „Zur Wahrung ihrer gemeinsamen Belange“ (§ 5 (3) Kirchenverfassung) haben sie die „Evangelische Kirche A. u. H. B.“ gebildet. Sie setzt sich aus der Kirche A. B. und der Kirche H. B. zusammen. „Parlamentarisches“ Organ der Kirche A. u. H. B. ist die Generalsynode, Exekutivorgan der Evangelische Oberkirchenrat A. u. H. B.
Das Jahr 2017 ist für die Evangelische Kirche A. B. ein Jubiläumsjahr: Sie feiert 500 Jahre Reformation.
Evangelische Kirche A. B. in Oberösterreich
Evangelische Kirche A. und H. B. in Österreich
Helga Schwarzinger