Zweck und Aufgaben
Die Kirche ist nach der Auffassung des II. Vatikanischen Konzils das pilgernde Volk Gottes in der Welt. Sie braucht daher auch eine entsprechende Struktur und Organisation.
Der Pastoralrat ist Ausdruck und Instrument der gemeinsamen Sorge und Verantwortung von Priestern und Laien für die Seelsorge in der Diözese Linz. In ihm sind die Katholiken repräsentativ vertreten.
Der Bischof ist der Leiter der Diözese; er trifft in wichtigen Punkten auch die letzte Entscheidung. Der Pastoralrat der Diözese Linz ist jenes Gremium, das in beratender Funktion den Diözesanbischof in der Leitung der Diözese mitverantwortlich unterstützt, soweit nicht eine höhere kirchliche Zuständigkeit gegeben ist.
Der Pastoralrat hat daher alles, was sich auf das seelsorgliche Wirken in der Diözese bezieht, zu untersuchen, zu beraten und hiezu praktische Folgerungen vorzuschlagen. Hiezu gehören im besonderen folgende Aufgaben:
- Die Erstellung von Richtlinien für künftige Planungen und Maßnahmen in der Seelsorge und die Überprüfung der Einhaltung dieser Richtlinien.
- Die Entwicklung von Initiativen und die Erarbeitung von Konzepten für die Pfarrseeelsorge und für alle dem Bischof unterstehenden kirchlichen Einrichtungen, Gremien und Ämter.
- Die Erstellung grundsätzlicher Richtlinien für den Einsatz von Personen und Mitteln in der Seelsorge.
- Der Pastoralrat hat auch ein Nominierungsrecht für verschiedene andere Gremien und Beiräte.
Beschlüsse des Pastoralrates bedürfen zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch den Bischof.