
Verleih, Beratung
Die im Medienverleih der Diözese Linz entlehnbaren analogen und digitalen, downloadbaren Medien und Geräte sind für den Einsatz im nichtgewerblichen öffentlichen kirchlichen Bereich. z. B. im Rahmen von liturgischen Feiern, der Pastoral und Pfarrseelsorge, der kirchlichen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung und des Religionsunterrichtes.
Entliehene oder downgeloadete Medien oder Geräte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Entliehene Medien und Downloadmedien dürfen aus Gründen des Urheberrechtes in keinem Fall vervielfältigt werden, Verstöße können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden!
Homepage Urheberrecht in der kirchlichen Praxis
im RECHT Urheberrechtsfalter ARGE-AVM Österreichs
Die Entlehndauer beträgt in der Regel eine Woche. Den vereinbarten Rückgabetermin bitte einhalten. Etwaige Terminverlängerungen sind in Absprache jederzeit möglich.
Die Verleihgebühren richten sich nach der Ausleihzeit. Die Verleihgebühren sind auch zu entrichten, wenn ausgelieferte Medien und Geräte nicht zum Einsatz gelangen. Für "MedienCard" Nutzer/innen fallen keine zusätzlichen Verleihgebühren für die Medien an!
GRUNDGEBÜHR für 2 Tage bzw. eine Entlehnwoche:
Haptische Medien: € 2,5 (€ 7,5) bis € 5.- (€ 15.-)
Wochengebühr ist die dreifache Grundgebühr! Information über Gerätepreise - siehe bei Geräteverleih! "Stornogebühr bei Videobeamer und Verstärkeranlagen" Bei Absage in der letzten Woche vor dem Abholtermin werden € 10.- als Stornogebühr verrechnet!
PS - Geräte können nur an pfarrliche und diözesane Einrichtungen verborgt werden.
Das Streamen und der Download von Medien aus dem Onlineportal ist nur mit dem Kauf einer "MedienCard" möglich. Vorteile durch die "MedienCard" Info unter 0732/7610-3883!
ACHTUNG - ABLAUF DER VORFÜHRLIZENZ:
Die ÖFFENTLICHE VORFÜHRLIZENZ für downgeloadete Medien erlischt automatisch, wenn diese im Online-Portal nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Bezahlung erfolgt persönlich bei der Abholung der Medien oder Geräte, mit Zahlschein bei der Zusendung innerhalb von zehn Tagen. Die MedienCard Nutzer/innen erhalten jährlich die Rechnung Anfang September für das darauffolgende Schuljahr (Arbeitsjahr)
Sollten bei der Reparatur von Medien oder Geräte Kosten auftreten, die über die normalen Verschleißerscheinungen hinausgehen, werden diese gesondert dem/der Entleiher(in) in Rechnung gestellt.
im verdienten Ruhestand!
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