Seit vielen Wochen gibt’s bei uns in der Mensa das Mittagsmenü nur „to go“. Ein gemütliches Zusammensitzen und in Gesellschaft genießen, ist nach Verordnung der Bundesregierung coronabedingt und gesundem Hausverstand nicht erlaubt.
Liebe Studierende, geschätzte Heimbewohnerinnen und Heimbewohner!
Wir haben euch eine kurze Übersicht zusammengestellt, wie viele Personen sich in jenen Räumen aufhalten dürfen, die ihr benützen könnt. Rechenformel wie von der Bundesregierung verordnet: 1 Person pro 20 Quadratmeter.
Liebe Studierende, geschätzte Heimbewohnerinnen und Heimbewohner,
sehr geehrte Gäste unserer Mensa!
Die Gesamtsituation bessert sich zunehmend. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, ab 15. Juni 2020 die Maskenpflicht zu lockern. Der MNS ist demnach nur noch unbedingt notwendig, wo der Mindestabstand des Babyelefanten (eigentlich „Kalb“, und das ist 1,4 Meter lang) nicht eingehalten werden kann.