Solch ein Malheur kann passieren und ist auch kein Problem, wenn du deinen ÖH-Beitrag pünktlich bezahlt hast! Denn damit ist jedes ÖH-Mitglied automatisch versichert. Wenn du in einem Semester aus irgendeinem Grund nicht eingezahlt hast, schützt dich die Versicherung bei der Generali Versicherungs-AG allerdings noch bis zum Ende der Nachfrist des darauffolgenden Semesters (WS: 31. März, SS 31. Oktober). Wichtig: Die ÖH-Versicherung ist keine Krankenversicherung.
Umfang der ÖH-Versicherung
Der ÖH-Versicherungsschutz besteht aus einer Unfall- und einer Haftpflichtversicherung. Die ÖH ist zwar Versicherungsnehmer, also Vertragspartnerin der Generali Versicherungs-AG, aber die versicherte Person bist du! Deswegen kannst du dich selbst um eine allfällige Versicherungsleistung kümmern.
Mit deinem ÖH-Beitrag bist du nicht nur in allen Gebäuden und auf dem gesamten Gelände einer Universität versichert (siehe dazu PDF „ÖH – Ausschreibung einer Bündelversicherung (Unfall- und Haftpflichtversicherung)“), sondern auch in den Studierendenhäusern der österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und allen übrigen Studierendenheimen (KHG) nach dem Studentenheimgesetz.
Kommt es zu einem Unfall oder Schaden (auch Personenschaden) im Studierendenheim, wende dich bitte sofort an die jeweilige Heimverwaltung, die helfen dir gerne weiter.
Hier gehts zum PDF Bündelversicherung der Generali.