Bibliotheksfachstelle der Diözese Linz
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Voraussetzungen
- Die antragstellende Bibliothek muss eine rein ehrenamtlich geführte Öffentliche Bibliothek in kirchlicher oder kooperativer Trägerschaft sein.
- Sie muss die Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich erfüllen und im Jahr der Antragstellung ein Förderansuchen beim Land Oberösterreich eingebracht haben.
- Ein angemessener und regelmäßiger finanzieller Beitrag des Trägers / der Träger muss nachgewiesen werden (siehe Tabelle der vorgeschlagenen Richtwerte).
- Die Bibliothek muss Mitglied beim Österreichischen Bibliothekswerk sein und den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben.
- Bei Neugründung, Reorganisation, Ausbau und Neueinrichtung ist vor Beginn der Maßnahmen eine Beratung durch die Bibliotheksfachstelle oder der/des zuständigen Regionsbegleiters/in einzuholen.
Förderungsantrag
- Eine Förderung kann maximal jedes zweite Jahr mittels eines von Bibliotheksleiter/in und Trägervertreter/in unterzeichneten Formblattes („Förderungsantrag“) bei der Bibliotheksfachstelle beantragt werden.
- Antragsfrist ist der 30. September des jeweiligen Kalenderjahres.
- Über die Förderungsanträge entscheidet das Bibliotheksforum der Diözese Linz.
Förderbare Investitionen
Die diözesane Bibliotheksförderung ist eine Projektförderung. Sie unterstützt konkrete begrenzte Maßnahmen zur Errichtung einer Bibliothek, zur Steigerung der Qualität oder Verbesserung des Bibliotheksbetriebes. Sie ist keine Basisförderung zur Erhaltung des laufenden Betriebes.
- Neugründung einer Bibliothek (Bibliotheksausstattung und Medien)
- Grundlegende Reorganisation bzw. Reaktivierung einer Bibliothek (Ausstattung und Medien)
- Möblierung neuer Räume (Erweiterung, Übersiedlung)
- Ergänzung der Möblierung bestehender Räume
- Hardware und Multimediageräte für den Bibliotheksbetrieb
Förderungshöhe
Folgende Sockelbeträge werden der Förderungsberechnung zugrunde gelegt:
Neugründung.................................................................................... € 1850,-
Reorganisation................................................................................. € 1.450,-
Möbel für neue Räume................................................................... € 1.100,-
für bestehende Räume......................................................... € 400,- bis 700,-
Anschaffung von Hardware und Multimediageräten....................... € 500.-
- Dem Förderantrag entsprechend wird der jeweilige Sockelbetrag für die Berechnung herangezogen. Davon werden etwaige Abschläge in Abzug gebracht und die Höhe der Förderung entsprechend der von der Diözese Linz zur Verfügung gestellten Geldmittel festgelegt.
- Der volle Betrag kann erst wieder im 4. Jahr nach einer Antragstellung ausbezahlt werden. Im 3. Jahr wird ein Abschlag von 25%, im 2. Jahr ein Abschlag von 50% vom Sockelbetrag berechnet.
- Der Förderungsbeitrag kann die Hälfte der Gesamtinvestition nicht übersteigen. Der Nachweis ist mit Rechnungen und Zahlungsbelegen in der Höhe der gesamten Investition zu erbringen.
· Alle Anträge werden gleichrangig behandelt.
· Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Auszahlung und Verwendungsnachweis
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt jeweils im November des laufenden Jahres.
- Eine Auszahlung kann ausschließlich auf das Konto der Bibliothek erfolgen.
- Verwendungsnachweis: Dem Ansuchen entsprechende Belegkopien müssen bis spätestens 31. März des Folgejahres an die Bibliotheksfachstelle geschickt werden. Die Belege verbleiben in der Fachstelle.
- Rechnungen, die mit Fördermitteln anderer Institutionen bezahlt wurden, werden nicht anerkannt.
- Wird kein Verwendungsnachweis vorgelegt, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Die Förderungsrichtlinien können Sie sich hier als PDF herunterladen.