Dabei wird durch das Kunstreferat auf Anfrage der Diözesanen Finanzkammer eine Liste aller im Kunstgutinventar verzeichneten Objekte erstellt. Diese wird dann an den Dekanatskämmerer geschickt, der sich mit den Pfarrverantwortlichen in Verbindung setzt.
Vor Ort wird dann mit dem/der KirchenpflegerIn oder/und den Verantwortlichen in der Pfarre das Kunstgut anhand der Liste und der in der Pfarre vorhandenen Ordnern des Kunstgutinventars durchgesehen. Da die Liste nach Standorten sortiert ist, wie es auch in den Inventarordnern der Fall ist, kann hier der Bestand sehr übersichtlich bearbeitet werden:
Die so überarbeitete Liste und - wenn möglich - eine CD mit den neuen Bildern werden dann dem Kunstreferat übermittelt, wo die neuen Daten und Objekte nachgetragen werden. Die überarbeiteten bzw. neuen Datenblätter werden dann der Pfarre zugeschickt.
So ist es möglich, das Kunstgutinventar auf neuestem Stand zu halten und die Vermögenssituation richtig darzustellen. Mit dieser Übergabe können die neuen Pfarrverantwortlichen einen Überblick über den Bestand erhalten so wie über eventuell anfallende Projekte oder Dringlichkeiten. Damit sind die Voraussetzungen für eine rechtliche Übergabe des Kunstgutes in den Pfarren an die neuen Zuständigen erfüllt.