Samstag 23. November 2024

Ablauf der Temporalienübergabe

Immer wenn sich Zuständigkeiten in Pfarren ändern, ist es notwendig, die Objekte des Kunstgutes zu überprüfen. Dies geht anlässlich einer Temporalienübergabe vor sich.

Dabei wird durch das Kunstreferat auf Anfrage der Diözesanen Finanzkammer eine Liste aller im Kunstgutinventar verzeichneten Objekte erstellt. Diese wird dann an den Dekanatskämmerer geschickt, der sich mit den Pfarrverantwortlichen in Verbindung setzt. 
Vor Ort wird dann mit dem/der KirchenpflegerIn oder/und den Verantwortlichen in der Pfarre das Kunstgut anhand der Liste und der in der Pfarre vorhandenen Ordnern des Kunstgutinventars durchgesehen. Da die Liste nach Standorten sortiert ist, wie es auch in den Inventarordnern der Fall ist, kann hier der Bestand sehr übersichtlich bearbeitet werden:

 

  • Bei den Objekten in der Liste sollen alle Fakten angegeben werden, die sich seit der letzten Übergabe geändert haben (Standort, Zustand, Verwendung etc.). Auch weiterer eventueller Restaurierbedarf oder Dringlichkeiten zu Lagerung, Erhaltung oder Pflege sollen erörtert und vermerkt werden.
  • Alle neuen oder im Kunstgutinventar noch nicht vorhandenen Objekte sollen mit näheren Angaben (Standort, Maße, Herkunft, Verwendung etc.) aufgenommen werden.
  • Von allen neu erfassten oder neu restaurierten Objekten sollen nach Möglichkeit digitale Bilder angefertigt und mit der ergänzten Kunstgutliste retourniert werden.
  • Scheidender und neuer Pfarrer bestätigen mit ihrer Unterschrift die korrekte Übernahme des Kunstguts.  
     

Die so überarbeitete Liste und - wenn möglich - eine CD mit den neuen Bildern werden dann dem Kunstreferat übermittelt, wo die neuen Daten und Objekte nachgetragen werden. Die überarbeiteten bzw. neuen Datenblätter werden dann der Pfarre zugeschickt.

 

So ist es möglich, das Kunstgutinventar auf neuestem Stand zu halten und die Vermögenssituation richtig darzustellen. Mit dieser Übergabe können die neuen Pfarrverantwortlichen einen Überblick über den Bestand erhalten so wie über eventuell anfallende Projekte oder Dringlichkeiten. Damit sind die Voraussetzungen für eine rechtliche Übergabe des Kunstgutes in den Pfarren an die neuen Zuständigen erfüllt.

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