Finanzverwaltung der KBWs in den Pfarrgemeinden

Die KBW-Treffpunkte Bildung sind keine eigenen Rechtspersönlichkeiten. Eigentümerin ist die Pfarre (vor dem Umstellungsprozess, Pfarre ALT) oder die Pfarrkirche (nach der Umstellung, Pfarre NEU). Pfarrkirche ist der Rechtsträger der Pfarrgemeinde.
Alle Informationen dieser Seite gibt es auch kompakt als Handzettel zum Download.
Infoveranstaltung zur Änderung der Abrechnung mit Referent:innen in den KBWs
Jeweils von 18 bis 19 Uhr online. Bitte meldet euch zu einer dieser Veranstaltungen an: Anmeldung per Mail an weiterbildung.katholischesbildungswerk@dioezese-linz.at oder direkt auf den Termin klicken.
Überweisung von der Diözesanstelle an örtliche KBW-Treffpunkte Bildung
Generell gilt: Es gibt keine Überweisung auf private Konten.
Für KBWs aus einer Pfarre NEU gilt:
Überweisungen von der Diözesanstelle an euch (Fahrtkostenzuschuss, Förderungen des EB-Forums, Abrechnung Verpflegung beim Regionstreffen, Essensgutschein von Jubiläen und Audits,….) werden nur mehr auf das Konto der Pfarrkirche überwiesen. Im Verwendungszweck muss ersichtlich sein, dass es Geld für den KBW-Treffpunkt Bildung ist, dann wird es auf euer Konto weiterüberwiesen.
Die Kontonummer der Pfarrkirche bekommt ihr im Büro der Pfarrgemeinde oder Pfarre.
Für KBWs aus einer Pfarre ALT (und Pfarren mit Einspruch) gilt:
Überweisungen von der Diözesanstelle an euch (Fahrtkostenzuschuss, Förderungen des EB-Forums, Abrechnung Verpflegung beim Regionstreffen, Essensgutschein von Jubiläen und Audits,….) werden noch auf das KBW Konto oder Sparbuch überwiesen.
Rückerstattung von Honoraren/Fahrtkosten für Ersteinsätze und Fahrtkostenzuschuss
Bitte überweist immer die Gesamtkosten (Honorar und Fahrtkosten) an die Referentin, an den Referenten. Wir von der Diözesanstelle überweisen, dann gemäß der geltenden Regelung, an euch retour. Dafür gibt es ein neues Formular.
Abrechnung von Referent:innen in den örtlichen KBWs
Zur Abrechnung nebenberuflicher Referent:innen muss ab sofort ein Freier Dienstvertrag abgeschlossen werden. Dieser kann direkt am Tag der Veranstaltung ausgefüllt werden und dient gleichzeitig als Zahlungsbeleg für die Buchhaltung.
Referent:innen, die hauptberuflich in der Erwachsenenbildung tätig sind, können einfach eine Honorarnote stellen.
KBWs einer Pfarre NEU bekommen diese Vorlage beim Verwaltungsvorstand oder im Pfarrbüro. (Um die Abwicklung so einfach als möglich zu machen, musste eine kirchenbehördliche Rahmengenehmigung für jede Pfarre extra gemacht werden. Das Datum und die Gestionszahl dieses Beschlusses ist im Freien Dienstvertrag angeführt.)
Braucht es ein Konto/Sparbuch?
Für die eigenständige Finanzverwaltung ist nicht zwingend notwendig, dass der KBW-Treffpunkt Bildung ein eigenes Konto oder Sparbuch hat. Auch eine Kostenstellenrechnung ist für die Eigenständigkeit des Sondervermögens ausreichend.
Jedoch hat jeder Treffpunkt das Recht auf ein eigenes Konto – Kontoführung ist jedoch aus den eigenen Mitteln zu bezahlen. Die Möglichkeit eines kostenlosen Subkontos gibt es seit 1.1.2023 (von Seiten der Bank) nicht mehr.
Statt einem Konto kann man auch ein Sparbuch führen. Dieses muss legitimiert sein. Es gibt keine anonymen Sparbücher mehr! Als Eigentümerin muss immer die Pfarre (vor Umstellungsprozess) oder die Pfarrkirche aufscheinen.
Bitte überprüft, ob euer Sparbuch/Konto wirklich auf die Pfarre/Pfarrgemeinde läuft und nicht irrtümlicherweise auf eine Privatperson – dies könnte dazu führen, dass bei Tod oder Krankheitsfall das KBW-Team keinen Zugriff auf das Vermögen hat.
Keine Buchung ohne Belege
Es gibt keine Buchung ohne Belege und sämtliche finanziellen Bewegungen (Eingang, Ausgang, Umbuchung) müssen erfasst werden. Es darf keine Vermischung mit Privatvermögen geben
Pfarre NEU: Sämtliche Belege, Rechnungen und Kopien des Kassabuches müssen dreimal jährlich (Ende April, Ende August, Ende Dezember) per E-Mail oder postalisch an die Buchhaltung in der Pfarre bzw. an das Sekretariat der Pfarrkirche/Pfarrteilgemeinde übermittelt werden. An welche der beiden Stellen muss individuell vor Ort mit den handelnden Personen vereinbart werden.
Mit dieser Regelung ist eine interne Rechnungsprüfung nicht mehr erforderlich!
Detaillierte Beschreibung zu den Regelungen der Finanzverwaltung der KBW-Treffpunkte Bildung.
Sondervermögen bleibt auch nach der Umstellung erhalten
Im Umstellungsprozess auf die neue Pfarre muss die Eigentümerschaft von Pfarrgemeinde (Pfarre ALT) auf Pfarrkirche (= Rechtsträger der neuen Pfarrgemeinde) übertreten. Kontowortlaut (z.B.: KBW Losenstein) und Zeichnungsberechtigungen bleiben gleich. Für diesen Vorgang ist formal eine Schenkung erforderlich. Damit ist sichergestellt, dass die finanziellen Mittel der KBW-Treffpunkte Bildung in der Pfarrgemeinde erhalten bleiben. Diese muss erfolgen, bevor die Gesamtrechtsnachfolge in Kraft tritt. Dies muss gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand der jeweiligen neuen Pfarre gemeinsam gemacht werden. Informationen zum genauen Ablauf sind dem Verwaltungsvorstand bekannt.