Zielgruppe:
Aufnahmevoraussetzungen:
Studium der Theologie oder der Religionspädagogik, Theologischer Fernkurs oder – in begründeten Ausnahmefällen – „Puchberger Glaubenskurs“ (Meinen Glauben verstehen)
Ist bei der Anmeldung eine theologische Grundausbildung noch nicht gegeben, kann diese bei begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Lehrgangsleitung parallel zum Begräbnisleitungslehrgang absolviert werden.
Abgeschlossene Ausbildung zur Wort-Gottes-Feier-Leiter:in und eine anschließende Praxiserfahrung in diesem Bereich.
Empathiefähigkeit, Kenntnisse in den Grundlagen der Kommunikation, Authentizität und Selbstreflexion.
Engagement und Präsenz im Leben der Gemeinde, Bereitschaft, sich in den Dienst der Kirche zu stellen, die Begräbnisliturgie nach den entsprechenden kirchenamtlichen und liturgischen Vorgaben zu feiern und den Begräbnisleitungslehrgang im vollen Umfang zu absolvieren.
mind. C1-Qualifikation
Die Leitung der Pfarrteilgemeinde muss in Abstimmung mit der Pfarrleitung und nach einem positiven Votum im PGR einen Antrag zur Aufnahme in den Lehrgang für die entsprechende Person stellen. In diesem Antrag müssen die Gründe benannt werden, warum eine Beauftragung notwendig erscheint und warum gerade die jeweilige Person erwählt wurde. Zudem ist zu skizzieren, in welchem Umfang die erwählte Person konkret in den Dienst der Begräbnisleitung genommen wird.
Abschluss:
Die Lehrgangsteilnehmer:innen senden drei Wochen vor der Schlussveranstaltung eine schriftliche Reflexion über die gehaltenen Begräbnisse unter Einbindung der Pflichtlektüre (mind. 5000 Zeichen – inkl. Leerzeichen).
Praxisbegleitung:
Jede Teilnehmer:in muss eine Begleitperson (vor Ort) für die Lehrgangsreflexion benennen (wird in Absprache mit der Lehrgangsleitung vor Beginn des Lehrgangs festgelegt. Die Begleitperson muss entsprechende Erfahrungen hinsichtlich Vorbereitung und Durchführung von Begräbnissen vorweisen.
Die Praxisbegleitung erhält eine Orientierungshilfe für die Zeit der Begleitung.
Im Rahmen des Lehrgangs finden mindestens drei Begleitgespräche mit der Praxisbegleitung statt - diese werden auf einem vorgefertigten Blatt dokumentiert.
Kosten:
Die Kosten werden vom idf (Priester), Referat für Diakone (Diakone), Pastorale Berufe (Hauptamtliche MitarbeiterInnen) und den Pfarren/Dekanaten (Ehrenamtliche MitarbeiterInnen) getragen (inkl. Pflichtlektüre).
Fortbildung:
Das Institut Diözesane Fortbildung bietet nach dem Lehrgang für alle Zielgruppen des Begräbnisleitungslehrgangs regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an.