Die Aufgabe der Abteilung Pfarrverwaltung und Pfarrpersonal als kirchenbehördliche Aufsicht besteht darin, die ordnungsgemäße Einhaltung pfarrlicher, diözesaner und staatlicher Richtlinien zu gewährleisten. Ebenso die korrekte und auf den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung basierende Verwendung der Mittel zu überwachen.
Strategisches Ziel ist es, im Sinne der diözesanen Richtlinien die Kooperation in der Verwaltung zwischen den Pfarren zu fördern und die Strukturen für eine effiziente, professionelle und kostensparende Verwaltung zu schaffen. Die wirtschaftliche Situation der Pfarren ist durch verstärkte Beratung, konkrete Maßnahmenvorgaben und solidarische Hilfestellung zu sichern.
Zu den Aufgaben zählen:
- das Verwalten des Strukturfonds und Begleiten der Finanzentwicklung der Pfarren
- die Prüfung der Kirchenrechnungen und die Entlastung der Finanzausschüsse
- als Revisionsstelle die Überprüfung der Verwaltungs- und Vermögensagenden vor Ort
- das Veranlassen und Durchführen der Temporalienübergaben
- die Mithilfe bei der Umsetzung diözesaner Konzepte, wie Kirche im Territorium
- die Förderung der Verwaltungskooperation zwischen den Pfarren
- das Mitwirken bei Entscheidungen, die die wirtschaftliche Situation der Pfarren betreffen (z.B. Bautenkomitee, Finanzkommission)
- das Erstellen von Richtlinien (Pfarrhandbuch, …)
- das Erstellen und die kirchenbehördliche Genehmigung von Verträgen (Mandats- u. Dienstverträge,..)
- die Genehmigung von Kreditverträgen