Information, kompetente Beratung sowie die Benützung der Dokumente erfolgt im Lesesaal nach Voranmeldung.
Die Aktensperre beträgt grundsätzlich 30 Jahre. Die Einsicht in Personenstandsbücher (Altmatriken) erfolgt nach Maßgabe des Personenstandsgesetzes 2013 und der kirchlichen Vorschriften.
Der/Die Benützer/in verpflichtet sich, die gesetzlichen und kirchlichen Schutzbestimmungen einzuhalten.