2. Vortrag im Rahmen der Vortragstrilogie
Univ. Prof. Dr. Markus Wimmer, Institutsvorstand für Römisches Recht an der JKU Linz, nahm die Besucherinnen und Besucher dieses Vortragsabends mit auf eine spannende Reise in die Welt des Rechts. Ausgehend von einem ganz konkreten und praktischen Beispiel, das auch heute noch seine Gültigkeit hat, ist er den Spuren des Denkens der römischen Zeit nachgegangen.
Kann ich eine Sache verkaufen, die mir nicht gehört?
Das Ausgangsbeispiel war, dass es einen Verkäufer gibt, einen Käufer und einen Dritten, dem eine Sache gehört. Ganz konkret ins Heute übertragen kann das ein Autoverkäufer sein.
Eine Quintessenz dieses Vortragsabends war: Die Römer haben die jeweils zu behandelnde Sache zu Ende gedacht. Es wurden verschiedene Eventualitäten bedacht und geregelt.
Wesentlich - auch heute - für das eingangs gewählte Beispiel ist ein Vertrag, der abgeschlossen wird. Das Problem ist nämlich die Übertragung des Eigentums. Ein Verkäufer muss z. B. eine Sache bereits einem Käufer übergeben, obwohl Zweiterer noch nicht (vollständig) bezahlt hat. Hier könnte man an einen Grundstücks- oder Häuserverkauf denken. Der Käufer nutzt bereits das Grundstück oder das Haus, ist aber immer noch den vereinbarten Kaufpreis schuldig. Hier führten die Römer Vertragsklauseln ein, die den Fall regeln, dass der Käufer den vereinbarten Preis nicht zahlt oder zahlen kann.
Es wird eine Bedingung auf ein zukünftiges, noch ungewisses Ereignis abgeschlossen.
Sammlung tausender rechtlicher Fälle
Unter Kaiser Justinian wurde begonnen, verschiedene rechtliche Quellen zu sichten und neu zu ordnen. Neue Gesetze wurden daraus errichtet, die sogenannten Digesten. Diese Digestensammlung war in manchen europäischen Ländern bis ins 19. Jahrhundert gültig. Auch in den heutigen Gesetzestexten kann man das aus den Digesten stammende Modell noch ablesen. Ausgangspunkt waren konkrete rechtliche Fälle, die man versuchte, mit all ihren Eventualitäten zu Ende zu denken.
Das Römische Recht stellt daher bis in die heutige juristische Ausbildung einen wesentlichen Betandteil dar.