Schubhaft
„Gott liebt die Fremden und gibt ihnen Nahrung und Kleidung –
auch ihr sollt die Fremden lieben, denn auch ihr seid Fremde in Ägypten gewesen.”
(nach Dtn 10,18f)
Fremde, die unmittelbar oder kurz nach der Einreise angehalten oder bereits nach einem längeren Aufenthalt in Schubhaft genommen werden leiden unter: Schock, Depression, Trennung, Verlust, Ängsten, Verzweiflung, Einsamkeit, Sprachlosigkeit, Lethargie, Eintönigkeit, Protest, Aggressionen und
Hoffnungslosigkeit.
Kurzinformation zur Schubhaft
- Die Schubhaft wird zur Sicherstellung der Abschiebung verhängt. Sie betrifft in Österreich Männer, Frauen und Kinder ohne gültigen Aufenthaltstitel. Einige von ihnen leben schon seit vielen Jahren in Österreich, andere sind auf der Flucht aufgrund politischer Verfolgung, Krieg und Konflikten, Rassismus, unhaltbaren humanitären Verhältnissen und sind bereits jahrelang als illegal lebende Menschen unterwegs.
- Schubhaft trennt Familien.
- Rechtsberatung steht in Österreich seit 2013 jedem Schubhäftling zu.
- Schubhäftlinge wissen nie wie lange sie in Haft sind. Fehlende Perspektiven und Angst durch die permanente Unsicherheit machen den Alltag oft zur Qual.
- Die Menschen werden durch Behörden verwaltet.
Hinweis zur aktuellen Situation
Seit Januar 2014 gibt es in Oberösterreich (PAZ Wels und Steyr) keine Schubhaft mehr. AsylwerberInnen sind jetzt in Freiheit untergebracht (Asylheime, private Unterkünfte). Die Fragen und Unsicherheiten sind die gleichen geblieben – wir versuchen weiterhin im Gespräch zu bleiben.
Das neugebaute Schubhaftzentrum Vordernberg (Steiermark) und Reformbemühungen des Innenministeriums verändern die Anhaltezeiten vor der Abschiebung.